03.04.2018 - 10 Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsen...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Tützpatz
- Datum:
- Di, 03.04.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Folgende Änderungen sollen eingearbeitet werden:
1.1. Altersjubilare
1. Absatz - Der Bürgermeister überbringt …einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 € …
2. Absatz - Ab dem 90. Geburtstag werden die Glückwünsche der Gemeinde alle 5 Jahre
überbracht …einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 €.
1.3. Verleihung der Ehrenbürgerrechte
4. Absatz – Der Bürgermeister übermittelt …einen Blumenstrauß im Wert von 15 €.
5. Absatz – Beim Tod eines Ehrenbürgers wird ein Grabgebinde im Wert von 50 €
niedergelegt.
1.4. Ehrungen von Bürgermeistern …
Bürgermeister
1. Absatz – Der amtierende Bürgermeister … einen Blumenstrauß/-topf in Wert von 15 € …
Gemeindevertreter
1. Absatz – Die Gemeindevertreter erhalten …einen Blumenstrauß/-topf im Wert von 15 €.
2. Absatz – Beim Tod eines aktiven Gemeindevertreters… ein Grabgebinde im Wert von 25 €
nieder.
Gemeindebedienstete
1. Absatz – Der Bürgermeister übermittelt …einen Blumenstrauß/Flasche Wein/Sekt im Wert
von 10 €. Bei runden Geburtstagen hat das Geschenk einen Wert von 15 €.
2. Absatz – Für 25-, 40-, und 50 jährige Dienstzeit …einen Blumenstrauß im Wert von 15 €.
3. Absatz – Beim Tod aktiver Bediensteter … ein Grabgebinde im Wert von 25 € nieder.
2. Repräsentationsaufgaben
1. Absatz – Aus Anlass … ein Präsent im Wert von 35 €.
3. Grundsätze
2. Absatz – Anstelle eines Blumenstraußes/-topf bzw. Kränzen oder Grabgebindes …
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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