04.04.2018 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02 "Photov...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Die während der Behördenbeteiligung zum Entwurf des vorhabenbezogenen B-Planes Nr.2 (Stand: Entwurf vom 01.12.2017) vorgebrachten Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) (Anlage1) hat die Gemeindevertretung geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen TöB, die Anregungen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Gemeindevertretung beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung. Die Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Umweltbericht, artenschutzrechtlichem Fachbeitrag und die Erklärung über die Berücksichtigung der Umweltbelange werden gebilligt.

(siehe Anlagen zum Plan und zur Begründung in der zu beschließenden Fassung der Satzung und die zusammenfassende Erklärung)

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan zur Genehmigung einzureichen. Nach Genehmigung ist der Plan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

8

Stimmberechtigt:

8

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage