02.10.2018 - 14 Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsen...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Nach eingehender Diskussion zu dieser Vorlage stellt Herr Renger im Namen seiner Fraktion den Antrag, so wie die Verwaltung es vorgeschlagen hatte, den Passus …“der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit nicht entgegengewirkt haben …“ in die Präambel aufzunehmen.

 

 

Herr Bengelsdorf stellt den weitergehenden Antrag der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft, die vorgenannte Formulierung in die Präambel aufzunehmen, zur Abstimmung:

 

Ja-Stimmen 8

Nein-Stimmen5

Enthaltungen3

 

Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

 

 

Herr Bengelsdorf lässt über die geänderte Vorlage, mit dem stattgegebenen Antrag, die Formulierung in der Präambel aufzunehmen, abstimmen:

 

 

Herr Dr. Müller-Sundt beantragt im Namen der Fraktion Altentreptower Wählergemeinschaft namentliche Abstimmung:

 

 

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Beschluss

Die Stadt Altentreptow beschließt die Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben (Ehrenordnung) der Stadt Altentreptow mit folgender Änderung:

Die Präambel lautet wie folgt:

Die Stadt Altentreptow erlässt zur Ehrung von Bürgerinnen und Bürgern oder anderen Personen, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Stadt Altentreptow oder ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht sowie der freiheitlich-demokratischen Grundordnung insbesondere im Hinblick auf die Menschenwürde, das Demokratieprinzip und der Rechtsstaatlichkeit nicht entgegen gewirkt haben und zur Auszeichnung von Institutionen, Einrichtungen, Betrieben oder Vereinen, eine Verordnung über Ehrungen, Jubiläen und Repräsentationsaufgaben.

Punkt 3 Grundsätze - lautet wie folgt:

Die im Rahmen dieser Ordnung vorzunehmenden Ehrungen werden nur bei rgern und Bürgerinnen sowie natürlichen und juristischen Personen, die in der Stadt Altentreptow wohnhaft sind bzw. deren Geschäftssitz in Altentreptow ist , ausgesprochen und wahrgenommen.

Punkt 3 Abs. 1 gilt nicht für Ehrungen von Stadtbediensteten bzw. von Verabschiedungen von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens.

Anstelle eines Blumenstraußes oder Grabgebindes kann ein Wertgutschein oder ein Präsent übergeben werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegen           Enthaltungen                                

Heiko WernerJana HoffmannThomas Kraft

Christiane PorwollikGabriele SchuringSilva Keitsch

Gerhard QuastAxel EnderAlexander Friese

Wolfgang ClasenHans-Jürgen Rienitz

Christian SorgeRoland Bengelsdorf

Dr. Norbert Müller-Sundt

Mirko Renger

Lucas Schönherr

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

5

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Damit ist die Ehrenordnung mehrheitlich beschlossen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1179&TOLFDNR=16768&selfaction=print