18.09.2018 - 11 Mitteilungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 18.09.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bartl informiert die Hauptausschussmitglieder darüber, dass der Städte- und Gemeindetag den Entwurf des neuen Schulgesetzes und ihre Stellungnahme dazu den Mitgliedern auf wiederholter Nachfrage zur Verfügung gestellt hat.
Die Neuregelung zum § 115 Schulgesetz (Schullastenausgleich) enthält nachfolgende Formulierung:
„In den Fällen des § 104 Absatz 3 Satz 1 kann ein Schulkostenbeitrag auch durch die kreisangehörige Gemeinde für Schülerinnen und Schüler mit einem Wohnsitz….., erhoben werden, wenn und soweit ein öffentlich-rechtlicher Vertrag nach § 104 Absatz 2 nicht besteht.“
Der Städte- und Gemeindetag hat in seiner Stellungnahme dazu ausgeführt, dass die vorgeschlagen Neuregelung für Gemeinden, die eine solche Gesamtschule übernommen haben und die Finanzierung durch einen öffentlich-rechtlichen Vertrag nach § 104 Abs. 2 mit dem Landkreis geregelt haben, zu erheblichen Schwierigkeiten führen wird. Entweder müssen die Landkreise dann den Schullastenausgleich auch für diese Schulen erheben oder die Vertragsgrundlage entfällt, womit die Finanzierung dieser Schulen nicht mehr gesichert ist.
Herr Bartl informiert darüber, dass er bereits versucht hat, Herrn Rautmann zu erreichen. Die Stadt muss sich positionieren und den Vertrag kündigen, um auf die Schwachstellen aufmerksam zu machen.
Er bittet alle Fraktionen an ihre Landtagsabgeordneten heranzutreten und auf das Problem aufmerksam zu machen. Sollte die Änderung in der Form beschlossen werden, wird die Stadt Altentreptow auch zukünftig keinen Schullastenausgleich ziehen können. Die Finanzierung der Gesamtschule ist dann nicht mehr gesichert.