04.09.2018 - 8 Nachtragshaushaltssatzung 2018 der Stadt Altent...

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Wortprotokoll

Frau Knebler erläutert die Beschlussvorlage und weist darauf hin, dass zur Zeit 1,3 Mio. €r die Sanierung der Alten Apotheke benötigt werden. Bis zum Jahresende müssen noch alle Fördermittel abgerufen werden. Der Umzug soll voraussichtlich im Februar 2019 erfolgen, so dass wahrscheinlich erst zum Ende des 1. Quartals 2019 mit den Schlussrechnungen zu rechnen ist. Aus diesem Grund wurde die erforderliche Kreditaufnahme für diese Maßnahme in das Jahr 2019 verschoben.

r die Gestaltung des Schulhofes wurden die Planungsleistungen im Nachtrag belassen und für den Restbetrag wurde eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt.

Herr Wanka bittet um Erläuterung der Kredithöhe in der Nachtragshaushaltssatzung.

Frau Knebler verweist auf das Schreiben der uRAB zur Haushaltssatzung und erläutert die Kreditaufnahmepositionen.

Herr Renger bittet um Erklärung warum es keine Auflösung von Rechnungsabgrenzungsposten für die Grabnutzungsentgelte mehr gibt. Frau Knebler verweist auf die Änderung der GemHVO-Doppik.

Herr Schröder fragt nach, warum der Ansatz bei den Gewerbesteuererträgen nicht angepasst wurde, da der Stand im August schon höher war als der Planansatz. Frau Furth teilt mit, dass diese Position nicht verändert wurde, da hier ständig Bescheide vom Finanzamt eingehen. Erzielt die Stadt höhere Erträge trägt dies zur Verbesserung des Jahresabschlusses bei.

Herr Quast fragt nach, warum die neuen Möbel im Nachtrag eingestellt wurden, wenn der Umzug erst in 02/2019 erfolgen soll. Frau Knebler verweist auf die Ausschreibungs- und Lieferfristen.

Herr Schröder möchte wissen, ob der Stadtwald ein BgA ist und ob dort Aufforstungen vorgenommen wurden. Frau Knebler informiert, dass die Verwaltung gegenwärtig prüft, ob es sich um einen BgA handelt. Frau Ellgoth teilt mit, dass es Aufforstungen gab.

Herr Quast verweist auf einen sparsamen Umgang mit den städtischen Finanzen.

 

Ja-Stimmen:7

Nein-Stimmen:-

Enthaltungen:-

Mitwirkungsverbot:-

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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