10.01.2018 - 5 Antrag auf Änderung der Gestaltungssatzung- hie...

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Wortprotokoll

Herr Vespermann stellt mit einer Power- Point- Präsentation sein Bauvorhaben „Hospitalstraße 7“ ausführlich dar.

Danach erhält Frau Lange als Stadtplanerin das Wort. Bei dem Bauvorhaben von Familie Vespermann sieht sie 3 Hauptprobleme:

  • Klinkerfassade: in Altentreptower Sanierungsgebiet herrscht eine Putzfassade vor; eine Klinkerfassade wäre aber möglich; allerdings wäre dann ein roter Klinker zu favorisieren, nicht gelb (untypisch für Altentreptow)
  • Fenster müssten stehend und nicht liegend angeordnet werden
  • he des Gebäudes: die Dreigeschossigkeit mit Flachdach ist laut Rahmenplan nicht zulässig; das Gebäude ordnet sich auch mit der Fassade den umliegenden Gebäuden nicht unter, im Gegenteil, es wird gerade an der Stelle sehr dominant wirken; an dieser Stelle soll die Altstadt abgerundet werden; entscheidend für die Höhe eines Gebäudes ist die Traufe

Herr Sorge bekräftigt noch einmal, dass doch eine grundsätzliche Lösung gefunden werden sollte. Dies bedeute aber, dass Kompromisse auf beiden Seiten geschlossen werden müssen.

Herr Vespermann stellt unmissverständlich klar, dass für sie ein Satteldach nicht in Frage kommt. Sie wollen mit einen Flachdach bauen. Entweder kann man sich dahingehend einigen oder nicht. Sie haben das Grundstück 2013 erworben und würden jetzt gerne bauen. Es muss jetzt eine Entscheidung getroffen werden, wie diese dann auch immer aussieht.

Herr Friese: Wenn wir jetzt einer Ausnahme stattgeben, sind wir dann später verpflichtet, anderen Bauherren auch ein Flachdach zu genehmigen?

Frau Lange sagt, dass es auch die Begründung der Ausnahme ankommt und diesen Ausnahmetatbestand kann sie in diesem Fall nicht erkennen. Wenn ähnlich gelagerte Anträge gestellt werden, müsste man diese dann auch genehmigen.

Herr Kruse hat zu Beginn der Sitzung an alle Ausschussmitglieder Unterlagen übergeben, auf die er jetzt verweist. Warum ist dann so ein Baustil in anderen Städten möglich?

Frau Lange sagt, dass es immer auf die Gesamtsituation ankommt (Geschossigkeit der Nebengebäude, Straßenbreite usw.). Es wird eine Einzelfallentscheidung sein. Sie gibt weiterhin zu bedenken, dass die benachbarten Grundstücke wahrscheinlich schwer zu vermarkten sein werden, so dass das Haus von Familie Vespermann dort an der Ecke lange allein stehen wird.

Herr Kruse bittet alle Ausschussmitglieder sich die Entscheidung genau zu überlegen. Es gibt auch genug Beispiele für „Bausünden“ im modernen Baustil in Altstädten.

 

Ja-Stimmen   /

Nein-Stimmen   4

Enthaltungen   1

 

Der Vorlage wird nicht zugestimmt und nicht zur Beschlussfassung durch die Stadtvertretung empfohlen.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1171&TOLFDNR=15538&selfaction=print