05.04.2018 - 10 Kündigung der Verwaltungsvereinbarung zwischen ...

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Wortprotokoll

Herr Bartl macht deutlich, dass es nicht das Ziel ist, mit der Kündigung der Verwaltungsvereinbarung die KGS für die Stadt Altentreptow zu gefährden. Es wurden über

3 Mio. investiert, der Schulhof soll in diesem Jahr erneuert werden und es wurde beschlossen, die Dance Oase anzukaufen. Es geht lediglich darum, Rechtsicherheit zu schaffen. Der Landkreis und die Landesregierung müssen sich dazu positionieren. Eine Änderung des Schulgesetzes sollte das Ziel sein.

 

Es liegt ein Schreiben vor, dass eine Schulgesetzesänderung eingebracht werden soll. Aufgrund der vorgesehenen Formulierung, wird der Landkreis in die Lage versetzt, den Schullastenausgleich auch für regionale Schüler zu ziehen. Liegt jedoch eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zugrunde, darf der Schullastenausgleich nicht erhoben werden. Für die Stadt Altentreptow würde die Änderung des Schulgesetzes keine Veränderung zur rechtlichen Situation bringen. Eine KGS ist grundsätzlich in Trägerschaft des Landkreises angesiedelt. Gemeinden, die leistungsfähig sind,nnen einen Antrag auf Übernahme der Aufgabe stellen. Gegenwärtig verfügt die Stadt Altentreptow über eine weggefallene dauernde Leistungsfähigkeit. Die Leistungsfähigkeit ist demzufolge nicht mehr gegeben.

 

Es gibt einen Rechtsstreit zum Schullastenausgleich zwischen der Stadt Altentreptow und der Gemeinde Rosenow. In der ersten Instanz hat die Stadt verloren, d. h. Schullastenausgleich darf nicht erhoben werden.

 

Sollte das Urteil negativ für die Stadt ausfallen, dann darf für die 199 Schüler aus anderen Gemeinden kein Schullastenausgleich erhoben werden.

 

Die KGS in Friedland ist in kreislicher Trägerschaft. Die Stadt Altentreptow finanziert mit der Kreisumlage diese Einrichtung mit. Die Gemeinden müssen hier kein Schullastenausgleich zahlen.

 

Ziel ist die saubere Klärung dieser Rechtslage. Es muss Druck auf die Politik ausgeübt werden.

 

Frau Schulze fragt: Was passiert mit der Schule?

 

Frau Ellgoth erläutert: Der Landkreis MSE ist bereits auf die eingebrachte Vorlage aufmerksam geworden. Sie hat um einen Termin beim Landkreis gebeten. Herr Rautmann hat zumindest in Aussicht gestellt, dass sich der Landrat in der nächsten Woche damit befassen wird.

Sie macht noch mal deutlich, dass es sich hier um ein gesetzliches Problem handelt. Die auswärtigen Schülerzahlen sind steigend, aufgrund der geänderten Schuleinzugsbereiche. Die Stadt Altentreptow erbringt eine Leistung für die Entsendegemeinden, die finanziert werden muss. Die Stadt Altentreptow subventioniert alle Gemeinden die keine Schulumlage zahlen. Die Stadt hat bewiesen, dass ihr an dem Schulstandort gelegen ist.

 

Es handelt sich hier um eine Gesetzeslücke, die geschlossen werden muss. Den Gemeinden wurde nach rechtlicher Prüfung eine freiwillige Vereinbarung angeboten. Die meisten amtsangehörigen Gemeinden haben diese bereits abgeschlossen. Alle anderen Gemeinden haben den Abschluss einer freiwilligen Vereinbarung abgelehnt.

 

Herr Bartl ergänzt hierzu: Die freiwillige Vereinbarung wurde vom Landkreis MSE geprüft und gilt bis das Urteil in der 2. Instanz vorliegt. Danach muss erneut verhandelt werden. Für die Gemeinden handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe, da sie per Gesetz nicht verpflichtet sind.

 

Frau Hoffmann fragt: Was passiert nach der Übergabe mit der Schule? Wir müssen die Schule für Altentreptow erhalten.

 

Herr Bartl: Das bleibt abzuwarten.

 

Frau Schuring fragt: Spielen wir das Gymnasium nicht an die Wand? Die Kinder sind uns wichtig. Der Bestand der Schule wurde uns mehrfach zugesichert.

 

Frau Keitsch: Dass die Schule in städtischer Trägerschaft verbleit steht nicht in Frage. Die Übernahme zum damaligen Zeitpunkt erfolgte unter Begleitung des Landkreises. Wo bleibt das Steueraufkommen der Stadt? Warum ist der Bürgermeister ohne Ermächtigung der Vertretung aktiv geworden? Warum wurde gem. § 76 Schulgesetz M-V die Schulkonferenz nicht angehört? Sie stellt den Antrag, die Vorlage an die Verwaltung zurückzuverweisen.

 

Herr Krepelin lässt über den Antrag abstimmen:

 

Ja-Stimmen:3

Nein-Stimmen: 3

Enthaltungen:-

 

Der Antrag ist abgelehnt.

 

Frau Ellgoth weist den Vorwurf, dass die Verwaltung nicht zur KGS steht, entschieden zurück. Es gibt eine Finanzierungslücke und das Problem ist bereits länger bekannt. Für die Stadt ist es wichtig, dass der Schulstandort durchfinanziert ist. Wir sollten hier alle an einem Strang ziehen. Wenn wir uns nicht wehren, wird nichts passieren. Die Schulkonferenz wurde aus Krankheitsgründen abgesagt.

 

Frau Keitsch ist der Auffassung, dass die Beratung beim Landkreis und die Ergebnisse der Beratung abgewartet werden sollen.

 

Herr Krepelin meint dazu, dass Druck aufgebaut werden muss. Wir werden den Schulstandort nicht kampflos aufgeben.

 

Abstimmung über die Vorlage:

 

Ja-Stimmen:2

Nein-Stimmen:2

Enthaltungen:2

 

Der Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung nicht.

 

 

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