01.12.2017 - 8 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss des vorhabenb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Gast: Frau Nietiedt, A & S GmbH Neubrandenburg
- Gremium:
- Gemeindevertretung Gültz
- Datum:
- Fr., 01.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ der Gemeinde Gültz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr2 „Photovoltaikanlage ehemalige Deponie Gültz“ der Gemeinde Gültz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB erfolgte zum Vorentwurf; es wurden keine Einwände geltend gemacht.
Anlagen zur Vorlage
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