20.02.2018 - 13 Bebauungsplan Nr. 25 der Stadt Altentreptow...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. r die Fläche zwischen den Garagenkomplexen im Holländer Gang, gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung Gemarkung Altentreptow, Flur 10, Flurstück 7 - soll der Bebauungsplan Nr. 25 „ Wohnen am Holländer Gang“ aufgestellt

werden.

 

  1. Der Geltungsbereich des Plangebietes grenzt im Norden und Süden an die Grundstücke mit Garagenbebauung, im Westen an den Holländer Gang und der gegenüberliegenden Wohnbebauung und im Osten an die Grundstücke, die zum Randkanal angrenzen. Der Geltungsbereich ist in Anlage 1 zeichnerisch dargestellt.

 

  1. Durch Aufstellung des Bebauungsplans werden folgende Ziele und Zwecke angestrebt: Die Umnutzung der zurzeit als Gartenland und als Standort für Garagen genutzte Fläche für die Schaffung eines allgemeinen Wohngebietes mit bis zu 2 Wohnhäusern.

 

  1. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt, da für das Plangebiet keine Beeinträchtigungen der in §1 Absatz 6 Nummer 7b genannter Schutzgüter gegeben ist.

 

  1. Eine Vorprüfung oder die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist auf Grund der Gebietsgröße von kleiner 20.000m² und des geringen Konfliktpotentials nicht erforderlich.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).

 

  1. r die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der die potenziellen Investoren zusichern, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 25 „ Wohnen am Holländer Gang“  keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

12

Stimmberechtigt:

12

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage