20.02.2018 - 14 Bebauungsplan "Wohnbebauung Meldorfer Straße"

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

In der Zusammenfassung der Stellungnahme wird ausgeführt:

Zum Bebauungsplan „Wohnbebauung Meldorfer Straße“ der Stadt Altentreptow bestehen aus Sicht der Raumordnung und Landesplanung erhebliche Bedenken.

 

Durch das fachlich begleitende Ingenieurbüro Weitlick wurde im Hinblick auf die vorliegende landesplanerische Beurteilung eine ergänzende Einschätzung vorgenommen.

Die Einschätzung befasst sich unter anderem besonders mit dem zu erwartenden Immissionskonflikt am Standort Meldorfer Straße. Dem Vorhaben zur Entwicklung eines Allgemeinen Wohngebietes steht ein Schutzanspruch von 55 dB(A) am Tag und 40 dB(A) in der Nacht gemäß Nr. 6.1. d) TA Lärm zu. Aus den aktuellsten Schallgutachten zur Errichtung von WEA am Standort Altentreptow – Ost lässt sich ableiten, dass am Immissionsstandort Rudolf – Breitscheid-Straße 16b, die zulässigen Nachtlärmwerte bereits mit 0,6 dB (A) überschritten sind. Das neue Plangebiet ist zumindest in Teilen diesem Immissionsstandort gleichgestellt.

Abschließend wird folgende Aussage getroffen:

Vor dem Hintergrund, dass die kommunale Planung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung anzupassen ist (§ 1Abs. 4 BauGB) und diese Zustimmung seitens der Raumordnungsbehörde momentan nicht in Aussicht gestellt worden ist, muss darauf hingewiesen werden, dass das weitere Festhalten am Standort „Meldorfer Straße“ zu nicht unerheblichen Gutachter- und Planungskosten bei offenem Verfahrensausgang führt.

 

Die Stadtvertreter nehmen die Mitteilungsvorlage zur Kenntnis.