20.02.2018 - 7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 22 "Biogasa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Gast: Herr Meißner, Baukonzept Neubrandenburg
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 20.02.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Rienitz rückt vom Tisch ab und zeigt somit Befangenheit an.
Herr Bengelsdorf informiert die Stadtvertreter, dass in der Bürgersprechstunde am 13.02.2018 eine Liste mit 250 Unterschriften von Altentreptower Einwohnern übergeben wurde, die gegen das Vorhaben sind. Dieses hat keine kommunalrechtliche Bedeutung.
Herr Clasen führt aus:
„Es wurde eine Unterschriftenaktion durchgeführt. 250 Bürger haben sich daran beteiligt.
Das ist ein Zeichen, das dieses Vorhaben doch von Bedeutung ist, für unsere Stadt, für unsere Bürger.
Es geht hier nicht um den Fortbestand oder der Betreibung der Biogasanlage in Altentreptow. Es geht hier um den Transport und die Lagerung von Gärresten in der Anlage in Thalberg. Uns geht es um den fast täglichen Transport der Gärreste nach Thalberg.
Die Bürger sind dagegen und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Wir sind von den Bürgern gewählte Stadtvertreter und haben das mitzutragen und umzusetzen. Wenn hier persönliche ökonomische Interessen im Vordergrund stehen, dann muss man diese auch im Interesse der Bürger zurückstellen können.“
Herr Clasen teilt mit, dass die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD dem Vorhaben nicht zustimmen wird.
Herr Kraft
Es ist ein Aufstellungsbeschluss, um diverse Sachen im Vorfeld abzuklären. Es heißt doch nicht, dass das Vorhaben, wenn heute zugestimmt wird, ausgeführt wird.
Wir als CDU Fraktion werden dem Aufstellungsbeschluss zustimmen.
Herr Meißner macht kurze Ausführungen.
Die vorhandene bauliche Substanz wird genutzt und mit Dächern versehen. Zur Geruchsbelästigung gibt es ein Gutachten. Es ist nicht beabsichtigt, eine weitere Biogasanlage zu betreiben.
Dieser Aufstellungsbeschluss ist ein Startschuss, alle Behörden zu befragen zum Vorhaben.
(planungsrechtliche Zulässigkeit)
Herr Dr. Müller-Sundt beantragt im Namen der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD namentliche Abstimmung.
Beschluss
Beschluss:
- Dem Antrag der Biogas Altentreptow GmbH & Co. KG auf Einleitung des Aufstellungsverfahrens eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow zu und beschließt für das Gebiet der bestehenden Biogasanlage westlich der Landesstraße L 27 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 22 „Biogasanlage Thalberg“ gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
- Der Geltungsbereich ist dem dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügten flurstücksbezogenem Lageplan zu entnehmen. Er umfasst das Flurstück 48/1 der Flur 11 in der Gemarkung Altentreptow.
- Ziel des Bebauungsplans ist die Umnutzung der Biogasanlage Thalberg als Gärrest- und Inputlager zur Schaffung von zusätzlichen Lagerkapazitäten für die Biogasanlage in Altentreptow.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
dafürdagegen Enthaltungen
Thomas KraftHeiko WernerJana Hoffmann
Silva KeitschChristiane PorwollikRoland Bengelsdorf
Wolfgang Clasen
Christian Sorge
Dr. Norbert Müller-Sundt
Mirko Renger
Axel Ender
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 17 |
davon anwesend: | 12 |
Stimmberechtigt: | 11 |
Ja-Stimmen: | 2 |
Nein-Stimmen: | 7 |
Stimmenthaltungen: | 2 |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | 1 (Herr Rienitz) |
Wir kommen jetzt zum Antrag von Herrn Rienitz:
Antrag zur Tagesordnung der Stadtvertretersitzung vom 20.02.2018, als Vorratsbeschluss.
Im Falle der Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses Bebauungsplan Nr. 22 „Biogasanlage Thalberg“ wird folgender Beschluss gefasst:
Aufhebung des B-Planes Nr. 15 Biogasanlage Thalberg, nach § 12, Abs. 6 BauBG
1. Abstimmung, ob der Antrag heute kurzfristig auf die Tagesordnung genommen wird.
Herr Bengelsdorf
2. Es ist eine wichtige Angelegenheit und stellt den weitergehenden Antrag, dass der Antrag von Herrn Rienitz in die Fachausschüsse verwiesen wird.
Abstimmung zu 1.
Ja-Stimmen 3
Nein-Stimmen 8
Mitwirkungsverbot 1
Der Antrag ist abgelehnt.
Abstimmung zu 2.
Frau Keitsch fragt, wenn der Antrag hier heute nicht angenommen wurde, wie kann er dann in die Fachausschüsse verwiesen werden?
Herr Bengelsdorf
Der Antrag ist gestellt, wird aber heute nicht behandelt. Er wird nicht in die heutige Tagesordnung aufgenommen.
Frau Knebler
Herr Rienitz hat einen Antrag gestellt, Herr Bengelsdorf hat diesen erweitert. Demzufolge ist auch über die Erweiterung des Antrages zu entscheiden.
Lt. BauGB § 12, der durch Herrn Rienitz an Herrn Bengelsdorf zugereicht wurde, ist eine Dringlichkeit des Beschlusses nicht erkennbar.
Herr Bengelsdorf bitte Herrn Meißner um kurze Ausführungen.
Herr Meißner informiert, wenn der Aufstellungsbeschluss des B-Planes Nr. 22 abgelehnt wird, dann ist das Vorhaben Biogasanlage Thalberg zu Ende.
Herr Bengelsdorf
Zu dem was Herr Meißner ausführte, können wir sagen, es wird dort keinen anderen Vorhabensträger geben.
Antragserweiterung
Den Antrag, wie er heute abgegeben wurde, wird in der nächsten Stadtvertretersitzung behandelt und er kann vorher in den Fachausschüssen beraten werden.
Herr Bengelsdorf lässt über die Vorgehensweise abstimmen:
Ja-Stimmen 11
Nein Stimmen -
Mitwirkungsverbot 1
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Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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763 kB
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