30.01.2018 - 10 Protokollführung

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Wortprotokoll

Herr Bartl lässt darüber abstimmen, ob dem Stadtvertretervorsteher Herrn Bengelsdorf zum Tagesordnung ein Rederecht eingeräumt wird.

Die Hauptausschussmitglieder stimmen einstimmig dafür.

 

Herr Bartl übergibt das Wort an Herrn Bengelsdorf.

 

Aus vergangenen Sitzungen der Stadtvertretung ist immer wieder ersichtlich, dass die Protokollführung ein Thema ist. In der Geschäftsordnung der Stadt Altentreptow ist klar geregelt, welche Inhalte eine Niederschrift haben muss.

Die Verwaltung hat sich mit der uRAB nochmals verständigt, wie eine Niederschrift zu fassen ist. Kein Wortprotokoll ein Beschlussprotokoll ist vollkommend ausreichend. Die Verwaltung unterbreitet einen Beschlussvorschlag und darüber wird abgestimmt mit

Ja Nein Enthaltung. Nur wenn es für eine Beschlussentscheidung relevant ist, wird die Passage dazu aufgenommen. Genauso, wenn die Niederschrift einen Fehler aufweist, muss dieser geändert werden. r wörtliche Aufnahmen in die Niederschrift muss ein rechtlicher Bedarf bestehen. Politische Statements gehören nicht in eine Niederschrift. Gleiches gilt für Wortgefechte zwischen den Stadtvertretern.

Frau Knebler ergänzt, dass die Zuständigkeit dabei beim Sitzungsleiter liegt, d.h. beim Stadtvertretervorsteher bzw. beim Ausschussvorsitzenden. Änderungen in der Niederschrift werden nach Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollführers nicht mehr vorgenommen. Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge nnen nur zum TOP in der Sitzung der Stadtvertretung bzw. Ausschüsse gestellt und entschieden werden.

 

Die Mitglieder des Hauptausschuss stimmen einstimmig der Verfahrenweise zu.

 

Herr Bartl bedankt sich r die Ausführungen bei Herrn Bengelsdorf.

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