30.01.2018 - 10 Protokollführung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Zusätze:
- Gast: Herr Bengelsdorf, Stadtvertretervorsteher
- Gremium:
- Hauptausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 30.01.2018
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
Wortprotokoll
Herr Bartl lässt darüber abstimmen, ob dem Stadtvertretervorsteher Herrn Bengelsdorf zum Tagesordnung ein Rederecht eingeräumt wird.
Die Hauptausschussmitglieder stimmen einstimmig dafür.
Herr Bartl übergibt das Wort an Herrn Bengelsdorf.
Aus vergangenen Sitzungen der Stadtvertretung ist immer wieder ersichtlich, dass die Protokollführung ein Thema ist. In der Geschäftsordnung der Stadt Altentreptow ist klar geregelt, welche Inhalte eine Niederschrift haben muss.
Die Verwaltung hat sich mit der uRAB nochmals verständigt, wie eine Niederschrift zu fassen ist. Kein Wortprotokoll – ein Beschlussprotokoll ist vollkommend ausreichend. Die Verwaltung unterbreitet einen Beschlussvorschlag und darüber wird abgestimmt mit
Ja – Nein – Enthaltung. Nur wenn es für eine Beschlussentscheidung relevant ist, wird die Passage dazu aufgenommen. Genauso, wenn die Niederschrift einen Fehler aufweist, muss dieser geändert werden. Für wörtliche Aufnahmen in die Niederschrift muss ein rechtlicher Bedarf bestehen. Politische Statements gehören nicht in eine Niederschrift. Gleiches gilt für „Wortgefechte“ zwischen den Stadtvertretern.
Frau Knebler ergänzt, dass die Zuständigkeit dabei beim Sitzungsleiter liegt, d.h. beim Stadtvertretervorsteher bzw. beim Ausschussvorsitzenden. Änderungen in der Niederschrift werden nach Unterschrift des Sitzungsleiters und des Protokollführers nicht mehr vorgenommen. Änderungs- bzw. Ergänzungsanträge können nur zum TOP in der Sitzung der Stadtvertretung bzw. Ausschüsse gestellt und entschieden werden.
Die Mitglieder des Hauptausschuss stimmen einstimmig der Verfahrenweise zu.
Herr Bartl bedankt sich für die Ausführungen bei Herrn Bengelsdorf.