06.11.2017 - 7 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Geänderter Beschluss:

Es werden allen Mitgliedern, ohne Differenzierung nach Wahlvorsteher oder anderen Mitgliedern der Wahlvorstände, egal ob Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 gezahlt.

Gilt ab der Bundestagswahl 2017.

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteile der jährlichen Gemeindehaushalte.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Frau Krenz