22.08.2017 - 6 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Option 1

Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Tützpatz eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von 25,00 €.

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteil des jeweiligen jährlichen Gemeindehaushalts. 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-