22.08.2017 - 8 Beschluss zur Feststellung der Zulässigkeit des...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Tützpatz lässt das Bürgerbegehren mit der Frage „Sind Sie dafür, dass die Gemeindevertretung Tützpatz das Zielabweichungsverfahren RH2-PTG auch weiterhin ablehnt?“ auf Grund des Feststellens von formellen und materiellen Fehlern im Ergebnis der Zulässigkeitsprüfung nicht zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

1

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage