01.08.2017 - 8 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Weder Option 1 noch Option 2 werden beschlossen.

 

Geänderter Beschluss:

Es werden allen Mitgliedern ohne Differenzierung nach Wahlvorsteher oder anderen Mitgliedern der Wahlvorstände egal ob Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € gezahlt.

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteile der jährlichen Gemeindehaushalte.

 

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Beschluss

Option 1

Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Bartow eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von   ………        €.

 

Option 2

Die Gemeinde zahlt den Mitgliedern des Wahlvorstandes Bartow eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung

nach Funktion differenziert für

Wahlvorsteher:                         ……          €

allen anderen Mitgliedern:        ..….          €

 

Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteile der jährlichen Gemeindehaushalte.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

5

Stimmberechtigt:

4

Ja-Stimmen:

4

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Schmidt

 

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