01.08.2017 - 8 Zahlung von höheren Aufwandsentschädigungen für...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Gemeindevertretung Bartow
- Datum:
- Di., 01.08.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Heike Schulz
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Weder Option 1 noch Option 2 werden beschlossen.
Geänderter Beschluss:
Es werden allen Mitgliedern ohne Differenzierung nach Wahlvorsteher oder anderen Mitgliedern der Wahlvorstände egal ob Bundes-, Landtags- oder Kommunalwahlen eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 € gezahlt.
Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteile der jährlichen Gemeindehaushalte.
Beschluss
Option 1
Die Gemeinde zahlt allen Mitgliedern des Wahlvorstandes Bartow eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung von ……… €.
Option 2
Die Gemeinde zahlt den Mitgliedern des Wahlvorstandes Bartow eine über die gesetzlich festgelegte Höhe der Aufwandsentschädigung nach BWO, EuWO, LKWO M-V oder anderen Abstimmungen hinausgehende Entschädigung
nach Funktion differenziert für
Wahlvorsteher: …… €
allen anderen Mitgliedern: ..…. €
Diese zusätzlichen Aufwandsentschädigungen sind Bestandteile der jährlichen Gemeindehaushalte.
