30.05.2017 - 7 Entlastung des Bürgermeisters der Gemeinde Grap...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 2 Kommunalverfassung M-V die Entlastung des Bürgermeister der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2013.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Der Bürgermeister hat kein Mitwirkungsverbot, da er im Jahr 2013 noch nicht im Amt war.