30.05.2017 - 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Photovol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz mit der dazugehörigen Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr.1 „Photovoltaikanlage Seltz“ der Gemeinde Gültz und die Begründung sind gemäß § 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen. Die öffentliche Auslegung ist gemäß § 3 Abs.2 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.2 BauGB zu beteiligen und über die öffentliche Auslegung durch Übersenden von Bebauungsplanentwurf und Begründung zu unterrichten. Die Abstimmung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs.2 BauGB erfolgte zum Vorentwurf; es wurden keine Einwände geltend gemacht.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1098&TOLFDNR=14089&selfaction=print