29.05.2017 - 7 Haushaltssatzung der Gemeinde Altenhagen für da...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Gemeindevertretung Altenhagen
- Datum:
- Mo., 29.05.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Ivonne Lieckfeldt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss
Abweichung vom Beschluss:
Mit der Haushaltssatzung werden
im Ergebnishaushalt ordentliche Erträge auf490.670 EUR
ordentliche Aufwendungen auf551.003 EUR
Entnahmen aus Rücklagen auf 4.570 EUR
im Finanzhaushalt ordentliche Einzahlungen auf469.315 EUR
ordentliche Auszahlungen auf516.995 EUR
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 8.070 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 16.600 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 73.820 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 17.610 EUR
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung
(Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 0 EUR
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wird auf 0 EUR
festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wird
gemäß §53 (3) Kommunalverfassung auf119.830 EUR
festgesetzt.
Als Hebesätze werden beschlossen: Grundsteuer A320 v. H.
Grundsteuer B355 v. H.
Gewerbesteuer325 v. H.
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 3,0063 Vollzeitäquivalente
(VZÄ).
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres
betrug voraussichtlich335.368 EUR.
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres beträgt368.285 EUR
und voraussichtlich zum 31.12. des Haushaltsjahres317.092 EUR.
Die Position – Kinder an der KGS (Zahlung Wohnsitzgemeindeanteil) – 2.1.8.03.54143000
wird mit einer Haushaltssperre belegt, da es keine rechtssichere Grundlage zur Zahlung des Schullastenausgleichs gibt.
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder: | 7 |
davon anwesend: | 7 |
Stimmberechtigt: | 7 |
Ja-Stimmen: | 7 |
Nein-Stimmen: | - |
Stimmenthaltungen: | - |
Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V: | - |
Wenn eine Rechtssicherheit zur Zahlung des Schullastenausgleichs getroffen wurde, wird die Haushaltssperre durch den Bürgermeister aufgehoben.
Anlagen zur Vorlage
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