21.02.2017 - 6 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 1 "Photovol...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Anwesend zu diesem TOP sind unteranderem Herr Richter, der Investor und zukünftige Betreiber der Photovoltaikanlage Seltz und Frau Nietiedt A & S GmbH. Er erläutert sein Vorhaben sowie seine Pläne in Seltz.

Herr Richter beantwortet fachliche Fragen bezugnehmend auf die Photovoltaikanlage.

(Wirtschaftlichkeit, Diebstahl, Gewerbesteuer, Laufzeit, Betrieb und Bewirtschaftung sowie Pflege der Anlage, Leistung, Kosten)

 

Frau Nietiedt erklärt den Anwesenden das vollständige Genehmigungsverfahren, sowie den Bauablauf der Anlage. Sie verweist auf nötige Beschlüsse und Maßnahmen die seitens der Gemeinde Gültz durchgeführt werden müssen. Sie legt die gesetzlichen Grundlagen dar und geht auf Fragen der Gemeindevertreter ein.

Herr Richter und Frau Nietiedt versichern den Gemeindevertretern anhand eines Vertrages, dass keine weiteren Kosten auf die Gemeinde Gültz in Verbindung mit dem Bau der Photovoltaik Anlage zukommen.

gliche Probleme die durch die Anlage entstehen könnten, wurden besprochen und entkräftet. Eine erhebliche Blendung bei Reflektion durch die Sonne wurde verneint, nur die Rahmen der Module spiegeln das Sonnenlicht wieder.

 

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Beschluss

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gültz beschließt in der heutigen Sitzung die Einleitung des Bauleitplanverfahrens. Die Gemeindevertretung beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Bezeichnung Nr.1 “Photovoltaikanlage Seltz“ gemäß § 12 (1) BauGB.

 

  1. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 9, der Flur 2, in der Gemarkung Seltz mit einer Fläche von ca. 1,17 ha; die genaue Abgrenzung ist im anliegenden Lageplan ersichtlich.

 

  1. Ziel und Zweck der Planung ist die geordnete städtebauliche Entwicklung durch Festsetzung der Nutzung des Plangebietes als Sondergebiet „Photovoltaikanlage“, sowie die geordnete Erschließung der Anlage, einschließlich der Berücksichtigung der umweltschützenden Belange.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine landesplanerische Stellungnahme gemäß § 17 Landesplanungsgesetz bei der zuständigen Raumordnungsbehörde einzuholen.

 

  1. Der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zu geben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung im Bauamt des Amtes Treptower Tollensewinkel Waldstraße 11, 17091 Tützpatz,hrend der Öffnungszeiten unterrichten zu können; der Öffentlichkeit ist Gelegenheit zur Äerung und Erörterung zu geben.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs.1 BauGB zu unterrichten und zur Äerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detailierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 einzuholen. Die Durchführung des Verfahrensschrittes wird gemäß § 4 b auf einen Dritten (Planungsro) übertragen.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

9

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

7

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

1

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

 

Frau Nietiedt und Herr Richter verlassen die Sitzung.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1063&TOLFDNR=13399&selfaction=print