19.12.2017 - 12 Neufassung Satzung über die Erhebung einer Verg...

Reduzieren

Wortprotokoll

Frau Knebler erläutert die Vorlage und informiert über einen Schreibfehler in § 5 (2) a hier müssen 100 € stehen.

Die bereits in der 15. Sitzung der Stadtvertretung vom 11.07.2017 beschlossene Satzung wurde durch den Landkreis beanstandet und somit nicht in Kraft gesetzt. Die Berechnung der Spielgerätesteuer darf nach neuester Rechtsprechung nicht mehr nach Stückzahl erfolgen.

Dies wurde in der neuen Satzung berücksichtigt.

 

Ja-Stimmen5

Nein-Stimmen-

Enthaltungen-

 

Der Finanzausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1055&TOLFDNR=15362&selfaction=print