19.12.2017 - 10 Bebauungsplan "Wohnbebauung Meldorfer Straße"

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Wortprotokoll

Frau Knebler teilt mit, dass nach Prüfung durch die Behörden die Erarbeitung eines B-Planes für dieses Gebiet nicht empfohlen wird, da hier zu hohe Kosten anfallen würden, die dann auf die Bauwilligen umgelegt werden müssten.

Herr Wanka fragt nach, warum es sich hier nur um eine Mitteilungsvorlage handelt und nicht um Aufhebung des bereits gefassten Beschlusses.

Herr Renger verweist auf die Messergebnisse und teilt mit, dass schon jetzt die Nachtlärmwerte mit 0,6 DB überschritten sind. Die Stellungnahme zum 3. Beteiligungsverfahren sollte sich darauf beziehen.

Herr Kraft fragt nach den bereits angefallenen Kosten.

Frau Knebler teilt mit, dass bisher noch keine Kosten angefallen sind, da das Planungsbüro bisher noch keine Rechnung gestellt hat. Ob die Planungsanzeige aufrechterhalten werden kann, muss die Verwaltung mit dem Bauamt des Landkreises klären.

Herr Renger fragt nach den Kosten für die Aufhebung eines B-Planes.

Herr Bartl weist darauf hin, dass eine Planungsanzeige nicht den B-Plan ersetzt und dass ohne B-Plan nicht gebaut werden darf. Die Stadt kann sich nur auf den Lärm beziehen.

Herr Kraft vertritt den Standpunkt, dass nicht um jeden Preis ein B-Plan aufgestellt werden muss, aber der Lärm darf nicht außer Acht gelassen werden.

 

Die Finanzausschussmitglieder nehmen die Vorlage zur Kenntnis.