19.12.2017 - 8 Widerspruch des Bürgermeisters gegen den Beschl...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Gremium:
- Finanzausschuss der Stadtvertretung
- Datum:
- Di., 19.12.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Wortprotokoll
Frau Knebler erläutert die Vorlage und verweist auf den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt gemäß Nachtragshaushaltssatzung der Stadt für 2017. Es ist bis jetzt nicht sicher, ob die Gemeinde Pripsleben überhaupt klageberechtigt ist.
Herr Wanka teilt seinen Standpunkt mit und weist darauf hin, dass durch diese Maßnahme die weitere Aufstellung von WKA verhindert werden soll. Die Stadtvertretung hat sich mit der Gemeinde Pripsleben solidarisiert. Er fragt sich ob eine Klage der Gemeinde noch notwendig ist, wenn der Regionale Planungsverband das Ministerium verklagt.
Herr Renger vertritt den Standpunkt, dass wenn eine Gemeinde die Klage führt, dann sollte die Stadt sich daran beteiligen und die 5 T€ aufbringen.
Herr Kraft verweist ebenfalls auf den Fehlbetrag im Ergebnishaushalt und teilt den Standpunkt der CDU Fraktion mit, dass sie dem Widerspruch zustimmen.
Herr Schröder sagt, dass mit dem Beschluss ja die maximale Höhe von 5 T€ festgelegt wurde.
Ja-Stimmen1
Nein-Stimmen4
Enthaltungen-
Der Finanzausschuss empfiehlt keine Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.