10.10.2017 - 12 Entgelt für Leitungsrechte (Windenergie)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 10.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Kraft hat in den Ausschüssen gegen diese Vorlage gestimmt, weil aus der Sach- und Rechtslage keine Rechtsgrundlage zu erkennen ist. Ist diese Einnahme auch belastbar und auf Dauer sicher zu stellen für die Stadt? Nicht das ein rechtliches Schlupfloch durch die Windmüller gefunden werden kann.
Herr Bartl verweist auf die Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen werden muss.
Herr Kraft
In welcher Form ist das wo festgehalten? In welchem Gesetz ist das zu finden?
Frau Knebler
Da gibt es keinen Gesetzestext. Bei den Leitungsrechten handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das wir als öffentlicher Träger frei verhandeln. Mit den 5 €/lfd. Meter
ist der Verwaltung jetzt eine Richtlinie vorgegeben, wie sie zu handeln hat.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50,8 kB
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