10.10.2017 - 12 Entgelt für Leitungsrechte (Windenergie)

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Kraft hat in den Ausschüssen gegen diese Vorlage gestimmt, weil aus der Sach- und Rechtslage keine Rechtsgrundlage zu erkennen ist. Ist diese Einnahme auch belastbar und auf Dauer sicher zu stellen r die Stadt? Nicht das ein rechtliches Schlupfloch durch die Windmüller gefunden werden kann.

 

Herr Bartl verweist auf die Dienstbarkeit, die im Grundbuch eingetragen werden muss.

 

Herr Kraft

In welcher Form ist das wo festgehalten? In welchem Gesetz ist das zu finden?

 

Frau Knebler

Da gibt es keinen Gesetzestext. Bei den Leitungsrechten handelt es sich um ein privatrechtliches Entgelt, das wir als öffentlicher Träger frei verhandeln. Mit den 5/lfd. Meter

ist der Verwaltung jetzt eine Richtlinie vorgegeben, wie sie zu handeln hat.

 

Reduzieren

Beschluss

Die Stadtvertretung beschließt unter Beachtung des Gleichheitsgebotes und des Angemessenheitsgrundsatzes ein Entgelt von 5 €/lfd. Meter/jährlich für Leitungsrechte (Windenergie).

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

11

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

4

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage