10.10.2017 - 7 Bebauungsplan Nr. 21 der Stadt Altentrepto...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

Herr Sorge bringt zum Beschlussvorschlag der Vorlage 01/BV/738/2017 eine Änderung bzw. Ergänzung ein.

- Punkt 3 streichen

- Ergänzung eines Punktes

Herr Sorge verliest die Ergänzung, die wie folgt lautet:

Dem Bauausschuss sind zur nächsten Ausschusssitzung gestalterische Lösungen für den Bereich Bahnhofstraße durch den Investor bzw. seinen Planer, in Absprache mit der Rahmenplanerin, zu unterbreiten. Des Weiteren erwarten wir vom Denkmalamt schriftlich  

die Auskunft, dass das im Planungsgebiet befindliche Baudenkmal von der Denkmalliste gestrichen wurde.

 

Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD ist mit der gestalterischen Lösung in dieser Form nicht zufrieden.

 

Frau Keitsch

1. Bevor mit der Beratung der Vorlage begonnen wird, wollen wir eine Auskunft der Verwaltung zum Verfahrensfehler. Der § 29 KV M-V ist nicht beachtet worden.   

Welche Konsequenzen hat das, wenn hier trotzdem weiter beraten wird? In der ersten Beratung im Bauausschuss ist der Verfahrensfehler bereits erfolgt.

2. Warum müssen wir das im beschleunigten Verfahren durchführen? Welche Möglichkeiten bietet das BauGB dazu noch?

3. Wer ist zurzeit Eigentümer dieser Fläche?

 

Frau Knebler antwortet zum Verfahrensfehler. Entsprechend § 29 KV M-V hat die Tagesordnung verbindlichen Charakter. Der Bauausschuss hat lediglich eine Empfehlung für die Stadtvertretung abgegeben, so dass es heute trotzdem behandelt werden kann. So die Rechtsauffassung von Frau Knebler. Sie wird das aber gern von der Kommunalaufsicht prüfen lassen.

 

Abstimmung zum 1. Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD

- Streichung des Punktes 3 des Beschlussvorschlages der Vorlage 01/BV/738/2017

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

7 Enthaltungen

Der Punkt 3 wird gestrichen.

 

 

Abstimmung zum 2. Antrag der Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD

- Ergänzung eines Punktes des Beschlussvorschlages der Vorlage 01/BV/738/2017

Da der Punkt 3 gestrichen wurde, rücken die folgenden Punkte auf, so dass die Ergänzung Punkt 5 wird.

 

Dem Bauausschuss sind zur nächsten Ausschusssitzung gestalterische Lösungen für den Bereich Bahnhofstraße durch den Investor bzw. seinen Planer, in Absprache mit der Rahmenplanerin, zu unterbreiten. Des Weiteren erwarten wir vom Denkmalamt schriftlich  

die Auskunft, dass das im Planungsgebiet befindliche Baudenkmal von der Denkmalliste gestrichen wurde.

14 Ja-Stimmen

0   Nein-Stimmen

1   Enthaltung

 

 

Frau Ellgoth antwortet zur Frage 3 von Frau Keitsch:

Es ist ein Unternehmen, das aber noch nicht im Grundbuch eingetragen ist.

Herr Bartl ergänzt, dass der Käufer erst eingetragen wird, wenn er das Projekt durchführen kann.

 

Herr Bengelsdorf bitte Herrn Meißner um Ausführungen zum beschleunigten Verfahren.

 

Herr Meißner

Es ist ein einstufiges Verfahren für den Innenbereich. Inhaltlich werden die Bürgerbeteiligung

und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zwingend durchgeführt.

Vor Abbruch der Gebäude muss der Artenschutz beachtet werden.

 

Herr Kraft

1. Haben wir jetzt schon die Möglichkeit gestalterisch im Planverfahren einzuwirken?

2. Gibt es Behinderungen bzw. Verzögerungen, kann es dazu führen, dass der Investor nicht investieren rde, wenn wir so jetzt verfahren wollen?

 

Herr Meißner

1. Ja, die Stadt kann jetzt schon gestalterisch Einfluss nehmen. Mit dem Investor wurden auch schon Gespräche geführt. Der städtebauliche Vertrag wird Dinge klar beauflagen können.

2. Der Investor hat den Erhalt von historischer Substanz in Aussicht gestellt. Es muss für den Investor aber auch passen.

 

Herr Renger

Es ist also davon auszugehen, wenn wir den Beschluss heute fassen, dass im nächsten Bauausschuss Varianten zur Gestaltung vorgestellt und beraten werden können.

 

Herr Meißner

Ja, das wurde Ihnen zugesagt. Es ist heute erst der Startschuss. Alles weitere folgt.

 

Frau Keitsch

Warum nehmen wir uns nicht die Zeit, warten ab, was die Vorschläge zum nächsten Bauausschuss aussagen und nnen dann in Ruhe darüber beraten.

 

Herr Bengelsdorf

Danke an Herrn Meißner für die Ausführungen.

Zu den geschlossenen Fassaden, da kann man die Oberbaustraße mit der Bahnhofstraße nicht vergleichen. In der Bahnhofstraße kann man von einer geschlossenen Fassade nicht sprechen, was nicht heißt, dass dieses Gebäude nicht von städtebaulicher Bedeutung ist. 

Es sollte heute darum gehen, den größtmöglichen Konsens im Sinne der Stadtentwicklung, im Sinne des Anliegens der Bürger unserer Stadt und denjenigen der dort investieren möchten zu finden.

 

Herr Bengelsdorf stellt die geänderte Fassung der Vorlage zur Abstimmung:

 

 

Reduzieren

Beschluss

geänderte Fassung:

  1. r den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 0,64 ha und die Flurstücke 30/4, 32, 33, 34 und 35/4 der Flur 2, Gemarkung Altentreptow soll der Bebauungsplan Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße/Ecke Friedensstraße“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden.
  2. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Es ist eine vereinfachte Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
  3. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 „SO Einzelhandel Bahnhofstraße/Ecke Friedensstraße“  ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.   
  4. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

  1. Dem Bauausschuss sind zur nächsten Ausschusssitzung gestalterische Lösungen für den Bereich Bahnhofstraße durch den Investor bzw. seines Planers, in Absprache mit der Rahmenplanerin, zu unterbreiten. Des Weiteren erwarten wir vom Denkmalamt schriftlich die Auskunft, dass das im Planungsgebiet befindliche Baudenkmal von der Denkmalliste gestrichen wurde.

 

 

 

 

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja-Stimmen:

13

Nein-Stimmen:

-

Stimmenthaltungen:

2

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage