10.10.2017 - 19 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung des ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renger zeigt Mitwirkungsverbot an und verlässt den Saal.

 

Frau Keitsch

Der Beschluss wurde bereits auf der Stadtvertretersitzung am 11.07.2017 gefasst.

Die CDU-Fraktion hatte die verfassungsrechtliche Vorgehensweise lt. Kommunalverfassung mit dieser Beschlussvorlage angezweifelt. Dem Vorschlag unsererseits, einer rechtlichen Prüfung durch die Kommunalaufsicht, ist die Verwaltung nicht gefolgt. Wir haben dem Beschluss auf der Stadtvertretersitzung am 11.07.2017Genehmigung der Dringlichkeitsbeschlusses des Hauptausschusses vom 30.05.2017, nicht zugestimmt und haben dazu eine Anfrage an die Kommunalaufsicht des Landkreises gegeben. Unsere Zweifel wurden durch die Untere Rechtsaufsicht bestätigt, eine Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung wäre möglich gewesen und der Beschluss hätte im öffentlichen Teil der Sitzung gefasst werden müssen. Die CDU-Fraktion erwartet, dass mit mehr Sorgfalt in der Verwaltung gearbeitet wird, die Fachkompetenz sollte vorhanden sein. Der Beschluss ist bis heute nicht rechtskräftig und damit gar nicht existent. Da es sich hier um einen Teil eines Gesamtvorganges handelt, der für die CDU-Fraktion auch jetzt noch unklar ist, werden wir dem nicht zustimmen.

 

Herr Kraft beantragt, im Namen der CDU-Fraktion, namentliche Abstimmung. 

 

Herr Bengelsdorf

Die Verwaltung signalisiert, dass eine Liste zur namentlichen Abstimmung kopiert werden müsse.

5 Minuten Pause

 

20:30 Uhr bis 20:35 Uhr

 

Herr Bengelsdorf widerspricht den Worten von Frau Keitsch energisch, die Arbeit der gesamten Verwaltung in Frage zu stellen. Wir haben eine durchaus kompetente Verwaltung an unserer Seite.

 

Herr Bengelsdorf lässt über die Vorlage namentlich abstimmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschluss

Die Stadtvertretung genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses vom 30.05.2017, Vorlage- Nr.: 01/ BV/ 690/ 2017.

Der Zuschlag wurde der Firma Steinmetzbetrieb Renger, Inhaber Mirko Renger, Stralsunder Straße 13, 17087 Altentreptow erteilt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis

dafürdagegen           Enthaltungen                                

Dr. Norbert Müller-SundtLucas Schönherr

Christian SorgeThomas Kraft

Wolfgang Clasen Silva Keitsch

Gerhard Quast

Christiane Porwollik

Heiko Werner

Hans-Jürgen Rienitz

Gabriele Schuring

Axel Ender

Roland Bengelsdorf

 

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

13

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

3

Stimmenthaltungen:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1 Herr Renger