11.07.2017 - 18 Ordnungsgeld

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Keitsch

Die CDU-Fraktion möchte wissen, wer der Mandatsträger ist, der Informationen an Dritte weitergegeben hat. Wie ist es dem Vorsitzenden der Wählergemeinschaft bekannt geworden und wer sind die Dritten? Was ist herausgetragen worden?

Die gesamte Wählergemeinschaft wird, wenn der Beschluss gefasst wird, unter Verdacht gestellt, was man niemanden zumuten kann.

Die Verwaltung schlägt ein Ordnungsgeld vor, von wem kommt der Vorschlag? Ist das an den Stadtvertretervorsteher herangetragen worden? Und wer muss das Ordnungsgeld, wenn es beschlossen wird, bezahlen. Die Wählergemeinschaft ist ja keine natürliche Person.

 

Herr Renger verliest seine Stellungnahme zu diesem Beschlussvorschlag, der zur Anlage an das Originalprotokoll genommen wird.

 

Herr Bengelsdorf antwortet zu den Fragen von Frau Keitsch:

Das Ordnungsgeld ist r ein Vergehen aus einer nicht öffentlichen Sitzung verhängt worden.

Entsprechend § 23 Abs. 6 und § 172 KV M-V wird diese Angelegenheit auch nicht öffentlich ausgewertet. 

Hier wird nicht die Fraktion an den Pranger gestellt, sondern es wird ein Fehlverhalten geahndet, welches von Mitgliedern dieser Fraktion verursacht wurde.

Herr Bengelsdorf ist über den Vorschlag in Kenntnis gesetzt worden. Er habe sein Einverständnis über die Verfahrensweise der Fraktion erklärt. Die Stadtvertretung hat dies per Beschluss zu billigen.

Weitergehende Informationen gehen nicht an die Öffentlichkeit.

 

Herr Kraft

Zu der Zeit war Herr Bengelsdorf nicht im Dienst. Herr Kraft hätte als Stellvertreter darüber in Kenntnis gesetzt werden müssen.

 

Herr Bengelsdorf kann nicht mit Gewissheit sagen, ob in der Fraktion und in der Verwaltung die Abstimmung zu dem Vorliegenden gefasst wurde. Seit Anfang Mai ist Herr Bengelsdorf wieder offiziell im Dienst, worüber Herr Kraft informiert wurde. Herr Bengelsdorf ist davon ausgegangen, dass in dieser Zeit der Vorschlag für das Ordnungsgeld gefasst wurde.

Wenn es während der Zeit der Stellvertretung war, gibt Herr Bengelsdorf Herrn Kraft recht.

 

Herr Rienitz schlägt vor, den Beschluss zurückzustellen, da offene Fragen sind.

Gleichzeitig Dank an Herrn Renger für die Stellungnahme.

 

Herr Bengelsdorf fragt an Herr Rienitz, ob es ein Antrag ist, den Punkt von der Tagesordnung zu nehmen?

 

Weiterhin führt Herr Bengelsdorf aus, dass die Stadtverwaltung ein Vorschlagsrecht hat. Im 

§ 172 KV M-V ist eindeutig geregelt, dass darüber die Stadtvertretung zu beschließen hat.

 

Herr Rienitz stellt den Antrag, den TOP 18 Ordnungsgeld auf die nächste Stadtvertretersitzung zu verschieben.

 

Herr Bengelsdorf teilt mit, dass die Rechtmäßigkeit des Ordnungsgeldes nicht in Frage gestellt werden kann, weil darüber nicht der Stadtvertretervorsteher allein zu befinden hat, sondern die gesamte Stadtvertretung. Er ist im Vorfeld darüber zu informieren und ob die Information richtig gelaufen ist, kann Herr Bengelsdorf nicht genau beantworten.

 

 

Herr Bengelsdorf weicht von der Geschäftsordnung ab und lässt über den weitergehenden Antrag von Herrn Rienitz abstimmen, obwohl die Tagesordnung schon bestätigt wurde:

 

Wer ist dafür, dass der TOP 18 Ordnungsgeld in die nächste Sitzung verschoben wird?

 

6 Ja-Stimmen

7 Nein-Stimmen

1 Enthaltung

 

Somit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

 

 

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Beschluss

 

Die Stadtvertretung Altentreptow  verhängt gem. § 172 Abs. 1 KV M-V gegenüber der  Wählergemeinschaft Altentreptow ein Ordnungsgeld in Höhe von 150 €. Das Ordnungsgeld soll zur Deckung der Aufwendungen für den Schwimmunterricht in der Grundschule eingesetzt werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

17

davon anwesend:

14

Stimmberechtigt:

14

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

2

Stimmenthaltungen:

5

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

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