20.06.2017 - 9 Verfahrensweise B-Plan an der Meldorfer Straße

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Wortprotokoll

Frau Knebler erläutert die Vorlage.

 

Herr Wanka meldet sich zu Wort und bringt nachfolgende Bedenken zum Ausdruck:

 

Er hat an alle FA-Mitglieder eine Kopie ausgeteilt, um zu verdeutlichen, wo mit massiven Problemen bereits im Vorfeld zu rechnen ist. Aus diesen Gründen sollte man die Umsetzung den B-Plan Meldorfer Straße gründlich prüfen:

 

  • erhebliche Erschließungs- und Vermarktungskosten
  • eine Menge Vorleistungen zu erbringen bis mal eine Summe x ermittelt werden kann für den Kaufpreis je Quadratmeter
  • reinversetzen in Bauwillige wer möchte dort bauen?
  • die Windkraftanlagen stehen auf einer Anhöhe, so dass diese in unmittelbarer Blickrichtung des Standortes stehen
  • Biogasanlage Geruchsbelästigung
  • drei Freileitungen im ausgewiesenen Gebiet
  • diverse Leitungsrechte zum Umspannwerk (WK)
  • im unteren Bereich eine feuchte Kuhle Aufschüttung im größeren Umfang notwendig (kostenintensiv)
  • Beeinträchtigung durch Feldarbeit, Dünger etc.
  • der Radweg schließt dort unmittelbar an

 

Bevor überhaupt finanzielle Mittel eingesetzt werden, sollte man diese Bedenken abwägen und darf die Folgekosten nicht aus dem Blick verlieren.

 

Herr Kraft sagt: Ich schließe mich den Ausführungen an. Sieht auch die Probleme bei der Vermarktung des Standortes. Es kommen erhebliche Kosten auf die Stadt zu. Durch die Leitungsrechte ist eine Bebauung nicht möglich. Es scheint sehr fragwürdig.

 

Herr Renger sagt: Es ist ja eine Mitteilungsvorlage. Alles soll im Vorab geklärt werden, wie

z. B. Versorgungsträger. Danach eine Entscheidung, ob B-Plan-Verfahren eingeleitet wird oder nicht.

 

Wenn die Kosten vorliegen, kann entschieden werden.

 

Herr Kraft fragt: Was kostet das Immissionsschutzgutachten?

 

Frau Ellgoth antwortet: Bis 30.06. läuft die Abfrage der Versorgungsträger. Danach werden Angebote für Immissionsschutzgutachten eingeholt. Dann muss entschieden werden, wie wir weiter verfahren.

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnis.

 

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage