14.06.2017 - 9 Bebauungsplan Nr. 20 der Stadt Altentreptow "To...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Gast: Herr Leddermann, Baukonzept Neubrandenburg
- Datum:
- Mi., 14.06.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
Wortprotokoll
Herr Sorge stellt die Vorlage vor.
Herr Wichmann fragt: Bei dem Gewerbegebiet Tollensepark handelt es sich um das bebaute Gebiet mit EDEKA. Was kostet der B-Plan? Wieviel Aufwand müssen sie betreiben und nach welchen Maßstäben werden die Kosten ermittelt?
Herr Meißner antwortet: Die Aufstellung des B-Planes wurde 1992 formell nicht beendet. Die erteilten Baugenehmigungen könnten rechtlich angefochten werden. Dieser Formmangel soll mit der Überarbeitung behoben werden. Des Weiteren soll der B-Plan den tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden, d. h. auch andere Dienstleister sollen sich dort niederlassen können. Dies ist lt. jetzigem B-Plan nicht möglich.
Das Verfahren soll nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden. Dadurch werden die Kosten des Verfahrens minimiert.
Die Kosten der Planung werden entsprechend der HOAI für Architekten/Ingenieure berechnet. Darauf basiert das abgegebene Angebot.
Herr Wichmann fragt: Welche Aufgabenstellung liegt dem Angebot zu Grunde? Könnten die Kosten durch eine Reduzierung der Fläche minimiert werden?
Herr Meißner antwortet: Das Angebot wurde auf der Grundlage des bestehenden B-Planes (Fläche) erarbeitet.
Herr Kruse fragt: Warum wurde das Verfahren 1992 nicht zu Ende geführt?
Frau Ellgoth antwortet: Das entzieht sich unserer Kenntnis. Es sind bereits Dienstleistungen zugelassen worden, die nicht dem B-Plan entsprechen. Der LK MSE hat nunmehr mitgeteilt, dass auf der bestehenden Grundlage keine Baugenehmigung für andere Dienstleister erteilt werden kann. Der Handlungsbedarf ist jetzt gegeben.
Herr Kruse ist der Auffassung: das man die Innenstadt nicht vergessen darf. Wenn die Dienstleister in den Außenbereich abwandern, haben wir für die Innenstadt nichts erreicht. Eine Innenstadtbelebung sollte das Ziel sein.
Herr Werner fragt: Welche Konsequenzen sind aus dem Formmangel zu erwarten?
Frau Elloth antwortet: Es ist alles rechtswidrig, was bisher dort genehmigt wurde. Das Ausmaß kann gegenwärtig nicht definiert werden. Das was in der Stadt gelebt wird, dem sollten wir uns nicht verschließen.
Herr Werner sagt, dass ist doch aber über Jahre bereits so gelaufen.
Frau Elloth antwortet: Jetzt ist es aufgefallen und muss in Ordnung gebracht werden.
Herr Wichmann sagt: Der Haushalt darf in diesem Jahr mit diesen Aufwendungen nicht belastet werden. Ich werde dagegen stimmen.
Herr Weinerowski merkt an, dass man mögliche Schadensersatzansprüche, die sich daraus ergeben könnten, berücksichtigen muss. Der Handlungsbedarf besteht jetzt.
Herr Wichmann fordert die Verwaltung auf: mit dem LK MSE Rücksprache zu halten und eine Kompromisslösung gefunden werden sollte, die eine Kostenreduzierung beinhaltet. Der LK MSE soll schriftlich erklären, dass die B-Plan Änderung erforderlich ist. Diese schriftliche Aussage möchte er vorgelegt bekommen.
Ja-Stimmen3
Nein-Stimmen 2
Enthaltungen -
Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
684,3 kB
|