04.04.2017 - 7 Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Altentreptow "Wo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 04.04.2017
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bau, Ordnung und Soziales
- Bearbeiter:
- Eckhard Heß
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa
0,5 ha soll der Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Altentreptow „Wohngebiet Ganzkower Weg“ aufgestellt werden.
Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen des Flurstücks 278 der Flur 4 in der Gemarkung Altentreptow. Die Lage des Plangebietes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
Planungsziel ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für bis zu vier Wohngrundstücke entlang des Ganzkower Weges.
- Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben.
- Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
- Für die Realisierung der städtebaulichen Planungsleistungen ist eine Vereinbarung abzuschließen, mit der die potenziellen Investoren zusichern, dass der Stadt Altentreptow im Zusammenhang mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 18 „Wohngebiet Ganzkower Weg“ keine negativen finanziellen Auswirkungen entstehen.