04.04.2017 - 17 Anfragen

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Wortprotokoll

Frau Keitsch

In den Ausführungen war von 70 T€ Spende zusätzlich die Rede. Ist das eine Spende oder mehrere und von wem kommen die, sind sie schon angenommen oder rechnen wir mit Geld was noch gar nicht da ist?

Es bleibt eine ungedeckte Restsumme von 22.383,16 €. Der Haushalt ist genehmigt,

und im Prüfbericht des Haushaltes steht geschrieben, dass die dauerhafte Leistungsfähigkeit wegefallen ist, ist das mit der Kommunalaufsicht besprochen und gibt es dazu eine Aussage?

 

Frau Knebler

22.400 € werden in den Haushalt 2018 aufgenommen. Es muss unterschieden werden in Ergebnis- und Finanzhaushalt. Der Finanzhaushalt weist die investiven Ein- und Auszahlungen aus. In diesem Bereich bewegen sich die 22.400 €. Wenn von einer weggefallenen, dauernden Leistungsfähigkeit die Rede ist, ist das wieder der Ergebnishaushalt. Wir können nicht sagen, wenn wir die Maßnahme nicht durchführen, sanieren wir damit den Ergebnishaushalt.

Das Geld wird im Haushalt 2018 im investiven Bereich eingeplant, es stehtr andere städtische Maßnahmen nicht zur Verfügung und wird im städtebaulichen Sondervermögen ausgewiesen.

Zu der 70 T€ Spende liegt der Verwaltung ein Schreiben vor. Die Spende liegt noch nicht vor und ist auch noch nicht angenommen worden, weil es nur eine Bekundung ist. Es müssen Abfragen getätigt werden und dann geht sie zur Beschlussfassung in die Stadtvertretung.

 

Herr Quast

Danke an die Verwaltung, dass die Transparenz der Finanzierung der Alten Apotheke dargestellt wurde.

Das bedeutet, dass das Aktivvermögen durch die 2,5 Mio € enorm aufgewertet wird.

Dem Denkmalschutz wird genüge getan und auch der Verwaltung. Wenn die Mitarbeiter von Tützpatz hier ihren Platz einnehmen, kann die Verwaltung insgesamt effektiver und auch schlanker gemacht werden.

Die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD teilt der Verwaltung ausdrücklich mit, dass die Fraktion keine Spenden mehr von der Windlobby annehmen wird. Wir wollen nicht den Eindruck erwecken, dass Altentreptow in irgendeiner Weise beeinflusst wird in ihrem Handeln. Transparenz muss deutlich werden. Die Spenden müssen erst auf dem Stadtkonto eingegangen sein, so der Rechnungsprüfungsausschuss, bevor wir in der Stadtvertretung darüber befinden.

 

Frau Keitsch

Frage an die Verwaltung: Zu den Ausführungen von Herrn Quast, die Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD hat ja die Mehrheit, hat das Auswirkungen auf die Spende die hier angeführt wird?

 

Frau Knebler

Es ist ja noch keine Spende da.

Wenn die Spende nicht angenommen werden sollte, wird sich der Eigenanteil der Stadt erhöhen.

 

Herr Rienitz

rdermittel für die Stadt, für dieses Vorhaben, in diesem Ausmaße, dazu ist dem Bürgermeister zu gratulieren. Aber auch das die BIG-Städtebau und die Denkmalbehörde diese freigibt. Es ist eine Investition die zukunftsgreifend ist.

Es muss darauf geachtet werden, dass keine Mehrkosten in den einzelnen Gewerken entstehen.

Es sei denn archäologische Funde, diese sind unvorhersehbar, das nnen wir nicht beeinflussen.

Frau Hoffmann

Herr Rienitz hat es angesprochen. Was ist wenn unverhoffte Sachen zu Tage kommen, wie z.B archäologische Funde? Was ist wenn die angesprochene Spende nicht angenommen wird?

Wie soll dann die Finanzierung erfolgen, denn die Finanzierung ist sehr eng.

Frage: Altes Gebäude, neues Gebäude kann man die Kosten nicht auseinandersplitten?

 

Frau Knebler

Die Kosten sind dargestellt für altes und auch für neues Gebäude. Es sind ja auch FÖM für altes und neues Gebäude. Bei einer Trennung rden M verloren gehen.

 

Herr Bartl

r die alte Apotheke werden 1,5 1,6 Mio € benötigt und für den Rest die 900 T€.

M der BIG Städtebau 1,1 Mio € projektiert auf die alte Apotheke, um eine Nutzung insgesamt der alten Räumlichkeiten zu ermöglichen. Nur allein die alte Apotheke versetzt uns nicht in die Lage, das Gebäude so zu nutzen, dass es sich einmal amortisiert. Wenn, dann beide Gebäude, neues und altes, damit die Verwaltung dort einziehen kann. Die beiden Fördertöpfe werden als Einheit gesehen. Wenn wir z.B. das neue Gebäude nicht bauen, wird die alte Apotheke auch nicht gefördert, weil der Nutzen nicht da ist. Wenn wir entscheiden, dass wir die Förderung nicht annehmen, müssen wir uns im Klaren sein, dass eine Nutzung für die alte Apotheke nicht mehr in Frage kommt. Und außerdem muten wir den Stadtvertretern in vielleicht 10 Jahren dann zu, dass entschieden werden muss, das Gebäude abzureißen.

 

Frau Hoffmann

Im Jahr 2008 wurden schon erste Planungen gemacht und auch Geld ist schon geflossen.

Ging es nur um die alte Apotheke?

 

Herr Bartl

2008 waren die Modelle anders, großflächiger und damit auch bedeutend teurer. Eine Finanzierung war nicht möglich.

 

Frau Keitsch

Die CDU Fraktion hat 3 Anfragen:

1. Urnengemeinschaftsgrabstätte auf den städtischen Friedhof

 

* Herr Renger verlässt den Raum.

 

Die CDU-Fraktion hat zu dem Umgang mit den rechtlichen Grundlagen bei der Vergabe der Nutzung einer Urnenstelle mit den auferlegten Zwängen erhebliche Zweifel angemeldet. Wir haben den Zwang bezweifelt, dass nur die Dienstleistung eines bestimmten Steinmetzbetriebes in Anspruch genommen werden darf. Wir haben auf die Missachtung vergaberechtlicher Bestimmungen verwiesen. Die Kommunalverfassung ist einzuhalten, sofern Stadtvertreter Vertragspartner der Stadt werden. Diese Verträge bedürfen zum Wirksamwerden der Genehmigung der Stadtvertretung.

r welchen Dienstleister sich der Nutzungsberechtigte einer Ruhestätte entscheidet, obliegt den Nutzungsberechtigten. An keiner Stelle ist dazu was in der Friedhofssatzung angeführt. Dass ist unfassbar.

Es hat nie einen Beschluss gegeben oder einen schriftlichen Vertrag oder eine Vereinbarung.

Frau Gutglück und der Bürgermeister haben uns das, auf wiederholte Anfragen der CDU-Fraktion, jedenfalls so mitgeteilt. Mit Schreiben vom 29.02. 2016 kam die schriftliche Antwort, das die Stadt r die Gestaltung dieser Grabstätten Vereinbarungen mit den ortsansässigen Steinmetzbetrieben Bressel und Renger getroffen hat. Mit Schreiben vom 29.03.2016 erhielt die CDU-Fraktion die schriftliche Auskunft, dass vor dem Erlass der Satzung für die Friedhöfe der Stadt Altentreptow, mehrere Beratungen mit den ortsansässigen Steinmetzbetrieben gegeben hat. Die neuaufgenommene Bestattungsmöglichkeiten wurden besprochen. Bezüglich der Verfahrensweise der Gestaltung der Urnengemeinschaftsgrabstätten

wurde die bekannte Formndlich mit beiden vereinbart. Mit Schreiben vom 17.05.2016

erhielt die CDU-Fraktion vom Bürgermeister, wieder auf Anfrage, ein Schreiben, in dem es heißt: Zu den mündlich vereinbarten Modalitäten bei der Gestaltung der Urnengemeinschaftsgrabstätte gibt es kein Gesprächsprotokoll. Es ist auch nicht beabsichtigt,

dies im Nachgang zu erstellen.

In der Stadtvertretersitzung am 19.07.2016 hat die CDU-Fraktion die Offenlegung der Vorgänge um die Urnengemeinschaftsgrabstätte gefordert und regte eine Untersuchung an.

Ende 2016 hat die CDU-Fraktion nochmals eine Anfrage an die untere Rechtsaufsichtbehörde

gerichtet und eine Antwort haben wir am 30. Januar 2017 vom Kreisrechtsdirektor bekommen, in der es u.a. heißt: Im Ergebnis meiner Prüfung habe ich demrgermeister der Stadt Altentreptow mitgeteilt, dass ich es für zukünftige Verfahren als zwingend erforderlich erachte, Verträge schriftlich unter Beachtung der Grundsätze des Vertragsrechts abzuschließen. Sofern Vertragspartner der Stadt Altentreptow ein Stadtvertreter ist, bedürfen diese unter Beachtung der § 38 Abs. 6 Satz 6 der KV M-V zwingend der Genehmigung durch die Stadtvertretung.

Nach der Intension des Gesetzgebers dient die Einholung der Genehmigung der Stadtvertretung, bei Verträgen mit Stadtvertretern, auch der Vermeidung des Anscheins, etwaiger Einfluss und Machtposition Einzelner innerhalb der Stadt, könnten zu unberechtigten Vorteilnahmen führen. Insofern ist diese Regelung zwingend zu beachten.   

Die Betonung liegt für die DCU-Fraktion auf zwingend. Auch von anderen Behörden erhielten wir die gleiche Auskunft. Für uns besteht kein Zweifel, hier liegen erhebliche Rechtsverstöße vor. Vom 06.09.2013 liegt jetzt eine Vereinbarung mit einem Steinmetzbetrieb vor, das verwundert uns. Die Tatsache steht entgegen der Aussage des Bürgermeisters. Warum haben wir andere Auskünfte erhalten und wo ist die Vereinbarung mit dem Steinmetzbetrieb Bressel?

Und interessant ist auch, es gibt ein Übergabeprotokoll der Ausstattungsteile vom 20.05.2016 mit einem Wert von 18.160 €. Ist das eine Spende, wer hat sie angenommen, wo ist der Beschluss dafür? Wie wird dieser Vorgang haushaltstechnisch bearbeitet?

Eines ist klar, Herr Renger hat die Anlage mit dem Wert bereits übergeben. Sie befindet sich in den Händen der Stadt Altentreptow. Wie geht man für die Reservierungen für über

20 Jahre bereits gezahlten Geldbeträge der Nutzungsberechtigten um?

Die CDU-Fraktion erwartet umfassende Klärung.

 

Herr Bartl antwortet: In der Antwort der unteren Rechtsaufsichtsbehörde steht, dass zukünftig so zu verfahren ist, und das werden wir tun.

 

2. Gebühren werden von Anwohnern für das Parken in der Oberbaustraße erhoben.

Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass dafür eine Nutzungssatzung erforderlich ist, mit einem entsprechenden geregelten Geltungsbereich. Auch eine Gebührensatzung ist Grundlage

dafür, der eine Kalkulation vorausgeht. Wo können die Bürger, die Stadtvertreter diese Grundlagen einsehen? Wann wurden diese beraten und beschlossen? Warum wurde die CDU-Fraktion dazu nicht informiert?

 

Herr Bartl antwortet Frau Keitsch, dass sie rechtlich nicht gut beraten worden ist.

 

Frau Gutglück

Wir brauchen keine Gebührensatzung, es gibt eine Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr und einen Gebührentarif für Amtshandlungen im Straßenverkehr.

 

Der Gebührenpunkt 264 lautet:

Entscheidungen über Ausnahmen von einer Vorschrift der STVO.

Es steht dort ein Verkehrsschild für das Parken von 1 Stunde. Wir machen von der Ausnahme Gebrauch und sagen, er darf anderseitig auch dort stehen. Es ist also keine eigene Satzung im eigenen Wirkungskreis erforderlich.

 

 

* Herr Renger nimmt wieder an der Sitzung teil.

 

 

3. Prüfbericht der unteren Rechtsaufsichtbehörde zum Haushalt 2017

Wir haben gebeten, uns diesen Prüfbericht zukommen zu lassen. Es wurde gesagt, den bekommt nur der Finanzausschussvorsitzende. Gleich nach der Hauptausschusssitzung hatte ich angefragt nach der kommunalrechtlichen Grundlage.

Wann werden wir den Prüfbericht bekommen und wo steht, dass mit Stadtvertretern unterschiedlich verfahren wird?

 

Frau Knebler

Herr Quast ist Vorsitzender des Finanzausschusses und es liegt im Ermessen des Bürgermeisters, welche Unterlagen, in welcher Form, er Herrn Quast zukommen lässt.

Herr Quast begleitet die Haushaltsplanung und durchführung und ist das Bindeglied zwischen Finanzausschuss und Verwaltung. 

Sie und jeder andere Stadtvertreter haben die Möglichkeit, Akteneinsicht in der Verwaltung zu beantragen. Das wurde Ihnen bisher auch noch nie verwehrt.

 

Herr Kraft macht den Vorschlag, den Prüfbericht jedem Fraktionsvorsitzenden zur Verfügung zu stellen.

 

 

Herr Kraft beendet den öffentlichen Teil um 20:30 Uhr, 5 Minuten Pause.

 

 

 

 

 

 

 

 

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