22.03.2017 - 4 Einwohnerfragestunde

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Wortprotokoll

Mitteilungen

 

Herr Fritzsche und Herr Prüssel stellen die für 2017 im Haushaltsplan der Stadt Altentreptow geplanten Maßnahmen Trostfelder Weg und Hochwasserschutz Karlsplatz vor:

  1. Trostfelder Weg, Abschnitt Teetzlebener Chaussee bis Trostfelder Weg 16 mit Stichstraße Trostfelder Weg 1-2   
  • Es handelt sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Altentreptow mit dem Wasser-und Abwasserzweckverband DM / AT (Los 1 und 2) und dem Straßenbauamt Neustrelitz mit eigener Ausschreibung.
  • Das Straßenbauamt baut den Lückenschluss des Radweges Teetzlebener Straße Altentreptow in zwei Abschnitten.  Der 1. AB verläuft zwischen Bahnübergang Teetzlebener Chaussee bis einschließlich Einfahrt Kraftverkehr. Der 2. AB verläuft zwischen Trostfelder Weg 16 und dem Radweg Meldorfer Straße.
  • Die Gesamtkosten der Baumaßnahme Radweg trägt das Straßenbauamt Neustrelitz zu 100 %.
  • Der Wasser- und Abwasserzweckverband verlegt im o.g. Straßenabschnitt eine Regenwasserleitung, eine Abwasserleitung und erneuert teilweise Trinkwasseranschlüsse, die Kosten für den Rückbau des vorhandenen  Straßenkörper trägt der Zweckverband.
  • Die Erneuerung des o.g. Straßenabschnittes durch die Stadt AT beinhaltet die Erneuerung der Fahrbahn auf 280,0 m Länge und 4,0 m Breite in Asphalt mit einem überfahrbarem Gehweg im Abschnitt Teetzlebener Chaussee Trostfelder Weg 16 in einer Breite von 1,5 m. Die geschätzten Kosten der städtischen Baumaßnahme belaufen sich auf 240.000,00 €.
  • Der Baubeginn ist für den 12.06.2017 vorgesehen.   
  • Es wird eine Einwohnerinformationsveranstaltung vorbereitet.

 

Herr Weigt sagt: wenn die Straße 4,50 m breit ist kann man dort mit dem Rad entlang fahren. Der Verkehr ist minimal in diesem Bereich.

 

Herr Prüssel antwortet: kein Radweg im Trostfelder Weg. Die Bürger werden auf die Straße geführt. Diese dient als Verbindung zwischen den zwei Radwegen.

 

Herr Kruse sagt: Der kürzeste Weg ist über die Teetzlebener Straße.

 

Herr Prüssel antwortet: Es besteht keine Möglichkeit den Radweg über andere Grundstücke zu führen, da keine Grundstücksflächen zur Verfügung stehen.

 

2.       Hochwasserentlastung  Karlsplatz

  • Der überplante Abschnitt erstreckt sich von der Demminer Straße über den Karlsplatz in Richtung Klinikum bis in den Graben Höhe Mauerstraße über eine Länge von 235 m.
  • Diese Maßnahme ist ebenfalls eine Gemeinschaftsmaßnahme zwischen dem Wasser- und Abwasserzweckverband DM/AT und der Stadt Altentreptow.
  • Hier ist der Zweckverband für das Einlaufbauwerk an der Demminer Straße zuständig. Die Stadt Altentreptow ist für den Bau der Rohrleitung DN 700 zuständig.
  • Nach Fertigstellung der Leitung geht diese in den Bestand des Wasser- und Bodenverbandes über.
  • Die Baumaßnahme ist im Haushalt der Stadt Altentreptow eingeplant und soll planmäßig 2017 fertiggestellt werden, die geschätzten Kosten betragen

ca. 150.000,00 €.

 

Herr Wichmann fragt: Führt die Leitung in die Westphalstraße rein. Wurde der Höhenunterschied beachtet? Schafft der Graben das? Was passiert wenn es staut?

 

Herr Fritzsche antwortet: Am Nettomarkt ist der Graben weit ausgebaut und geht sofort in den Randkanal rein. Dort gab es noch nie einen Stau. Die Hydraulische Berechnung berücksichtigt die Auslegung des Grabens. Dies kann bereits mit viel Sicherheit auf der Grundlage des 100jährigen Regenereignisses berechnet werden.

 

Herr Prüssel ergänzt: Über das Abschlagbauwerk Holländergang (Papenbeck) geht das Hauptwasser bereits weg.

Herr Sorge fragt: Fahrbahndecke vor Grundschule werden die Platten aufgenommen und wieder hingelegt?

Herr Prüssel antwortet: Parkplatz vor Grundschule soll neu konzipiert werden. Dies ist jedoch von den finanziellen Mitteln abhängig, die zur Verfügung stehen.

Fragen und Hinweise nehmen Herr Fritzsche und Herr Prüssel gern entgegen!

 

Herr von Kaufmann, Leiter des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte erläutert den Entwurf für die 2. Beteiligungsstufe zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte

 

Der Vortrag liegt dem Protokoll als Anlage bei!

 

Insgesamt sind bereits mehr als 500 Stellungnahmen eingegangen. Die Abwägung nimmt die Verbandsversammlung vor. Sollten am Entwurf im Ergebnis der Abwägung Änderungen vorgenommen werden, ist eine weitere Beteiligungsstufe notwendig.

 

Gegenwärtig wird an der Abwägung der Stellungnahmen gearbeitet. Im Oktober kann dann die Verbandsversammlung die Abwägung, auf der Grundlage der Vorbereitung durch die Geschäftsstelle vornehmen. Die 3. Beteiligungsstufe  wird dann voraussichtlich von November 2017 bis Januar 2018 laufen, so dass im ersten Halbjahr 2018 mit einer Beschlussfassung zum Regionalen Raumentwicklungsprogramm zu rechnen ist.

 

Ein schlüssiges Gesamtkonzept ist für den Planungsverband erforderlich. Unzulässig sind Verhinderungs- und Alibiplanungen. Das Ziel der Raumordnung muss umsetzbar sein. Nur wenn sachliche und fachliche Fakten vorgetragen werden, muss sich der Regionale Planungsverband  in der Abwägung damit auseinandersetzen und entscheiden, ob dies dazu führt, von den gesetzten Kriterien abzuweichen.

 

Herr Weigt fragt: Wie weit wohnen Sie von einem Windrad ab?

 

Herr von Kaufmann antwortet: es spielt schlichtweg keine Rolle, wer an einem Windrad wohnt. Sie müssen sich mit dem Verfahren auseinandersetzen.

 

Herr Weigt fragt: sind wir machtlos als Stadtvertreter?

 

Herr von Kaufmann antwortet: Die Ausschlusskriterien sind  zu diskutieren, z. B.  2,5 km Abstand zwischen zwei Windeignungsgebieten sind zu wenig Abstand. Sie als Stadt müssen das begründen, warum das so ist. Sachlich und fachliche Gründe spielen hier eine Rolle.

 

Herr Weigt fragt: Der Planungsverband kann überstimmen und muss der Begründung nicht folgen?

 

Herr von Kaufman antwortet:  Einzelfallprüfungen sind möglich. Sie müssen aber schlüssig begründet sein. Sie haben die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben, aber bitte eine qualifizierte keine Petition.

 

Herr Weigt erläutert: wir wissen alle nicht wie sich die untersten Schallfrequenzen auf die Gesundheit der Bürger auswirken. Sollen aber für das Wohl der Bürger sorgen?

 

Herr von Kaufmann: Eine fachlich qualifizierte Stellungnahme ist erforderlich.

 

Herr Werner fragt: wie wird man Mitglied im Planungsverband. Wie werden dort die Entscheidungen getroffen?

 

Herr Kruse fragt: Ist einer  aus der Stadt Altentreptow Mitglied im Verband?

 

Herr Kaufmann antwortet: Es gilt das Zweckverbandsrecht. Die Zusammensetzung der Verbandsversammlung ist im Landesplanungsgesetz M-V geregelt. Über die Gremien werden die Politiker in die Verbandsversammlung gewählt (siehe Ausführungen Zusammensetzung Vortrag). Der Kreistag des LK MSE entsendet Mitglieder in die Verbandsversammlung. Aus der Stadt Altentreptow ist keiner in der Verbandsversammlung vertreten.

 

Herr Wichmann verliest seinen Standpunkt. Liegt dem Protokoll als Anlage bei!

 

Herr von Kaufmann antwortet: es gilt das Gegenstromprinzip im  deutschen Planungssystem. Das Land stellt ein Landesraumentwicklungsprogramm auf und hat die anderen Gremien zu beteiligen. Die vorliegenden Bauleitplanungen müssen berücksichtigt werden. Der Planungsverband muss prüfen, wie steht es  um die innerstädtischen Baulandreserven, sind die Einwohner rückläufig. Bauleitplanerisch ist eine Überarbeitung des Flächennutzungsplanes möglich. Das Raumentwicklungsprogramm wird nach 5 Jahren  überprüft, ob eine Fortschreibung erforderlich ist.

 

Herr Kruse fragt: warum wird im Windeignungsgebiet Ost, dies als Erweiterung gewertet. Warum kann es kein Tabukriterium geben, das heißt, wenn mehr als 50 Windkraftanlagen, dann keine weitere Belastung?

 

Herr von Kaufmann antwortet: Hier stehen keine öffentlichen Belange entgegen (in Richtung Siedenbollentin an der Autobahn) und zur Stadt hin stehen schon Windkraftanlagen, die über ein Zielabweichungsverfahren errichtet wurden, d. h. kein neuer Windpark. Das ist Bestand. Die 5 km Abstandsgrenze zwischen zwei Windeignungsgebieten ist gefallen. Die Stadt muss in ihrer Stellungnahme begründen, ist es eine erhebliche Mehrstörung, als das was jetzt bereits da ist?. Das Abstandskriterium 1.000 m  zur Siedlung wird eingehalten.

 

 

 

 

 

Einwohnerfragestunde

 

Herr Schulz fragt: inwieweit wird das Zielabweichungsverfahren RH2PTG bei der Planung berücksichtigt? Auch hinsichtlich des Kriteriums 2,5 km zwischen zwei Windeignungsgebieten. Gegenwärtig liegt der Schallpegel über 2 db. Der Planungsverband sollte hier genau abwägen.

 

Herr von Kaufmann antwortet: Der Planungsverband hat hier keine Möglichkeit. Zielabweichung sagt bereits das Wort hier wird mit einer Ausnahmegenehmigung vom Raumordnungsprogramm abgewichen. Das entscheidet der Minister. Dagegen kann man ggf. klagen.

 

 

 

 

Herr Daniel fragt: Gibt es eine Prüfung hinsichtlich der gesundheitlichen Auswirkungen von Schallfrequenzen? Bei uns in der Stadt sind Windkraftanlagen in allen Richtungen. Was ist mit Repowering, z. B größere Anlagen und kleinere Abstände. Da müssen doch Vorkehrungen getroffen werden.

 

Herr von Kaufmann antwortet: Infraschall, Konfiguration etc. wird bei der Genehmigungs- erteilung durch die zuständige Behörde  geprüft. Zum Infraschall gibt es eine Studie. Die ist jedoch nicht sehr hilfreich.

 

Frau Daniel fragt: Was ist mit der 10 H-Regel?

 

Herr von Kaufmann antwortet: Nein, die greift nicht in MV. Die Höhe der Windkraftanlage spielt keine Rolle. Es werden im Raumordnungsprogramm nur Flächen ausgewiesen. Welcher Typ Windkraftanlage dort später errichtet wird, steht zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest. In Bayern wurde die 10 H-Regelung als landesrechtliche Regelung aufgenommen. So etwas gibt es in MV nicht.

 

Herr Daniel sagt: ich glaube die Kriterien werden nach Gefühl festgesetzt.

 

Herr von  Kaufmann antwortet: was der Mensch zu ertragen hat, wird im Bimsch-Verfahren geprüft. Hier liegen deutschlandweite Werte zugrunde.

 

Herr Quast fragt: ist die Verwaltung fachlich in der Lage eine qualifizierte Stellungnahme abzugeben?

 

Herr Bartl antwortet: Es werden alle Kriterien hinterfragt. Jeder Bürger kann seine Stellungnahme abgeben. Hier ist die breite Bevölkerung gefragt.

 

Herr Quast fragt: ist die Verwaltung bereit, sich grundsätzlich fachlicher Hilfe zu bedienen?

 

Herr Bartl antwortet: wenn es notwendig ist, ja.

 

 

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Abstimmungsergebnis