19.01.2017 - 5 Bebauungsplan Nr. 18 der Stadt Altentreptow "W...

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Wortprotokoll

Herr Leddermann macht nachfolgende Ausführungen:

 

Die Stadtvertretung hat am 19. Juli 2016 den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die ersten Verfahrensschritte wurden durchgeführt. Das Wohngebiet Ganzkower Weg umfasst 0,6 ha Fläche. Derzeit erfolgt hier eine ackerbauliche Bewirtschaftung. Es sollen dort 4 Wohngrundstücke entstehen. Diese Fläche ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Wohnbebauung ausgewiesen. Die Erschließung ist über den Ganzkower Weg gegeben.

 

Es entstehen 4 relativ große Grundstücke 1.090 m² bis 1.200 m².

 

Am 31.08.2016 wurde eine Bürgerversammlung durchgeführt. Ziel und Zweck der Planung wurde dort vorgestellt. Des Weiteren erfolgte die Beteiligung der Behörden.

 

Die vorliegende Planung leitet die nächste formelle Stufe ein.

 

Zur frühzeitigen Behördenbeteiligung ist zu sagen, dass die Zustimmung der Naturschutzbehörde vorliegt. Es bestehen hier grundsätzlich keine Einwände. Zum Schutz der Stadt Altentreptow wurde ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, aufgrund der diversen gewerblichen Nutzung im Umfeld. In einem allgemeinen Wohngebiet müssen höhere Immissions- und Störelemente hingenommen werden als in einem reinen Wohngebiet.

 

Zum Schutz vor den gewerblichen Einrichtungen wird das Wohngebiet mit einer sieben Meter breiten Feldhecke eingefasst.

 

Der Umweltbericht liegt dem Planungsentwurf bei und befasst sich mit den Einzelnen Schutzgütern.

 

Herr Ledderman fragt: gibt es Fragen?

 

Herr Werner fragt: Wurde dort ein Bodendenkmal gefunden?

 

Herr Leddermann antwortet: Das Planungsbüro hat keinen Einfluss darauf, was die Landesbehörde prüft und ob dort je was gefunden wurde.

 

Herr Wichmann sagt: er hätte Leute mit Metalldetektoren dort laufen sehen. Ist aber schon länger her. Hat der Kreis nicht mitgeteilt, ob etwas gefunden wurde.

 

Herr Leddermann antwortet: Nein. Das müssen sie auch nicht. Dies ist nur zur Plansicherheit für den Grundstückseigentümer, dass dort eventuell mit Arbeiten der Bodendenkmalbehörde gerechnet werden muss.

 

Herr Kruse fragt: kann es sein, das dort eine Münze gefunden wurde?

 

Herr Leddermann antwortet: Es wurde nicht mitgeteilt, was dort gefunden wurde. Er erklärt an einem Beispiel von Lüneburg, das dort alte Feuerstellen unter der Oberfläche gefunden wurden. Aber für eine Siedlung ist der Punkt den die Bodendenkmalpflege markiert hat, zu klein.

 

Der Bauausschuss empfiehlt die Beschlussfassung durch die Stadtvertretung.

 

Ja-Stimmen5

Nein-Stimmen-

Enthaltungen-

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Anlagen zur Vorlage