28.04.2026 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 8 "Dörfliches Wohngebiet am L...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Gremium:
- Gemeindevertretung Breesen
- Datum:
- Di., 28.04.2026
- Status:
- gemischt (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt:
- Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,1 ha soll der Bebauungsplan Nr. 8 „Dörfliches Wohngebiet Am Lindenweg“ aufgestellt werden. Planungsziel ist die Ausweisung eines Dörflichen Wohngebietes gemäß § 5a BauNVO.
Der Geltungsbereich erstreckt sich auf die Flurstücke 81/4, 81/5, 81/6, 81/7,81/8, 81/10, 81/11, 81/12, 81/17, 81/18, 81/20, 81/21 (tlw.) und 91/2 (tlw.) in der Flur 1 der Gemarkung Kalübbe. Die Lage des Planungsraumes ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Kartenausschnitt.
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Breesen beschließt, den Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 8 „Dörfliches Wohngebiet Am Lindenweg – Kalübbe“ bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom März 2026 zu billigen.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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571,9 kB
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2
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814,9 kB
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3
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1 MB
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