31.03.2026 - 7.2 vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 47 "Alte Gä...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Renger, Altentreptower Wählergemeinschaft, stellt einen Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage. (Anlage zur Niederschrift)

Herr Quast lässt über den Ergänzungsantrag der Fraktion Altentreptower

Wählergemeinschaft abstimmen:

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja- Stimmen:

16

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Beschluss

geänderter Beschluss:

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 2 ha im Bereich der Flurstücke 549/21, 549/24, 541/1, 542/3, 543, 570 und 571/1 (tlw.), Flur 2, Gemarkung Altentreptow wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan "Alte Gärtnerei Altentreptow" aufgestellt (§ 2 Abs. 1 BauGB). Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Pferdehaltung und Reitsport“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  4. Der Vorhabenträger bzw. Flächeneigentümer stimmt einer Bereitstellung von Fläche für einen potentiellen Radwegebau Richtung Loickenzin zu und passt das Plangebiet dahingehend an.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum 31.12.2026, die zukünftige Route des Fahrradweges zum Ortsteil Loickenzin durch die zuständigen Ausschüsse beraten und abwägen zu lassen. Die Stadtvertretung beschließt dann in seiner letzten Sitzung in 2026 die zukünftig zu planende Route und gibt gegebenenfalls die in Pkt. 4 vereinbarte Option zur Bereitstellung der Fläche für einen potenziellen Radwegebau Richtung Loickenzin frei.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

16

Stimmberechtigt:

16

Ja- Stimmen:

16

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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