31.07.2025 - 6.4 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Reduzieren

Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tützpatz beschließt:

 

1.

Die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 5 „Solarpark nördlich von Pripsleben“ für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich und die Flurstücke 30 bis 34 sowie 49 der Flur 3 in der Gemarkung Tützpatz

 

2.

Anlass der Änderung ist es, Teilflächen des Flurstücks 49 aus dem Geltungsbereich zu entlassen. Die ersatzweise geplante Erweiterung betrifft Teilflächen des Flurstücks 30, Flur 3, Gemarkung Tützpatz als eine in sich durch Gräben räumlich abgeschlossene Fläche im Umfang von etwa 3 ha, die durch den Landwirtschaftsbetrieb Michael von Paepcke als Intensivgrünland bewirtschaftet wird und auch nach der Errichtung der Anlage bewirtschaftet werden soll.

 

3. 

Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.

 

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

7

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

1  Herr von Paepcke

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000808&TOLFDNR=1017816&selfaction=print