03.07.2025 - 7.1 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow beschließt:

 

1. Der Aufstellungsbeschluss vom 06.12.2023 (32/BV/100/2023) mit dem Wortlaut

 

„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow beschließt:

1. 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kriesow stimmt dem Antrag des Herrn Potts auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zu und beschließt die Aufstellung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1 „Allgemeines Wohngebiet Tüzen“ gemäß § 12 Abs. 1 BauGB für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Er umfasst etwa 1,49 ha und erstreckt sich über die Flurstücke 30/1 (tlw.), 37/5 (tlw.), 43/7 (tlw.), 43/8 (tlw.), 44/6, 44/8 und 44/11 der Flur 1 in der Gemarkung Tüzen,

 

2. 

Planungsziel ist die Änderung der Erschließung und die Vergrößerung des Geltungsbereiches. Der Geltungsbereich soll weiterhin als Allgemeines Wohngebiet gemäß § 4 BauNVO festgesetzt und ausgewiesen werden,

 

3. 

Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden. Es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung geben und

 

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.“

 

wird aufgehoben.

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

7

davon anwesend:

4

Stimmberechtigt:

4

Ja- Stimmen:

4

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage