24.06.2025 - 6 Informationen der SUNfarming GmbH zum Solarpark...

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Wortprotokoll

 

Herr Brandt informiert, dass der Solarpark in Altenhagen seit Dezember 2024 an das Netz angeschlossen ist und Strom produziert.

 

Vorschlag für Kompensationsflächen:

-  Teichsanierung in Neuenhagen

 

Herr Barnstorf-Brandes, Baukonzept Neubrandenburg, informiert die Gemeindevertreter anhand einer Präsentation, über die Teichsanierung in Neuenhagen im Rahmen des

B-Planes “Solarpark Altenhagen“.

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Hecke am Solarpark Altenhagen

Herr Brandt: Der Bewuchs der bereits vorhanden ist, ist teilweise schon blickdicht. Man könnte die Bepflanzung um dieses Stück verschieben.

Herr Wegener wirft ein, dass sie Gemeindevertretung beschlossen hat, die gesamte Westseite des Solarparks zu bepflanzen.

Herr Brandt: Das was von den Solarplatten vom Radweg aus zu sehen ist, wird innerhalb des Zaunes bepflanzt. Fa. SUNfarming wird mit der Fa. Brinkmann, Baumschule aus Spantekow, einen Vororttermin vereinbaren. Teilnahme des Bürgermeisters und Gemeindevertreter ist wünschenswert. 

 

Löschwasser in Altenhagen für Solarpark

Herr Brandt informiert, dass 96 m3 Wasser in 2 Stunden gewährleistet werden müssen.

Es gibt 2 Möglichkeiten, entweder abgesichert durch Löschwasserkissen oder durch einen Löschwasserbrunnen, der gebohrt werden muss.

Herr Range: Der Löschwasserbrunnen ist keine Lösung, da das technisch durch die FFW Altenhagen nicht abgesichert werden kann.

Die Gemeindevertretung spricht sich für Löschwasserkissen aus.

Herr Dokter (Wehrführer der FFW Reinberg/Wolde) bringt Erfahrungen ein, wie die Installation der Löschkissen in Reinberg abläuft und wird die Kontaktdaten der ausführenden Firma an Herrn Brandt weitergeben.

Der Bürgermeister und Herr Brandt sprechen sich dafür aus, einen gemeinsamen Termin

Hecke/Löschwasserkissen mit den Firmen zu vereinbaren. (Klärung der Standorte usw.)

 

Herr Brandt informiert über das Bundesgesetz Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), das die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien regelt.  Der § 6 regelt, dass die Gemeinden finanziell beteiligt werden können. Der Betreiber kann eine Vereinbarung mit der Gemeinde schließen und 0,2 Cent/kwh an die Gemeinde zahlen, ab der Inbetriebnahme der Anlage.

 

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Anlagen