17.06.2025 - 8.11 Dauerhaftes Hissen der Bundesflagge an öffentli...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Groth, AfD-Fraktion, stellt den eingebrachten Antrag vor.

 

Herr Renger: Den Antrag in die Ausschüsse verweisen und rechtlich Prüfung vornehmen.

Frau Ellgoth: Die rechtl. Prüfung ist erfolgt. Es gibt eine Landesverordnung (LV) über die Beflaggung an öffentlichen Gebäuden. Darin ist festgeschrieben, welche hoheitliche Flaggen, z.B. Bundesflagge, Europaflagge, wann gehisst werden dürfen.

Wir können unsere Stadtflagge/Friedenstaube jederzeit flaggen.

Herr Hadrath: Im Zuge der Gestaltung des Bahnhofvorplatzes sollte auch dort ein Fahnenmast berücksichtigt werden.

Die AfD-Fraktion ist mit der Verweisung des Antrages in die Ausschüsse einverstanden.

 

Der Antrag der AfD-Fraktion wird in die Ausschüsse verwiesen.

Einstimmiger Beschluss.

 

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Anlagen zur Vorlage