04.09.2024 - 8.1 Bebauungsplan Nr. 7 "Erweiterung Solarenergiepa...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 04.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Toni Borgward
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:
1.
Dem Antrag der AKE Projekt GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben zu und beschließt für das Flurstück 59 und Teilflächen der Flurstücke 56/1, 56/2, 57, 58 und 110/13 der Flur 1 der Gemarkung Lebbin die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7 „Erweiterung Solarenergiepark Lebbin“ der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 12 Abs. 2 BauGB.
2.
Ziel des o. g. Bebauungsplans soll sein, durch Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Energiegewinnung auf der Basis solarer Strahlungsenergie“ gemäß § 11 Abs. 2 Bau NVO die Realisierung und den Betrieb einer Freiflächenphotovoltaikanlage gemäß EEG 2023 § 37 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen (einschließlich Nebenanlagen für die Speicherung von elektrischer Energie) planungsrechtlich zu ermöglichen und die Erzeugung von umweltfreundlichem Solarstrom zu sichern.
3.
Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
4.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Anlagen zur Vorlage
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