2. Sitzung der Gemeindevertretung Bartow
Lt. Hauptsatzung § 6 (1) besteht die Ortsteilvertretung aus drei Mitgliedern:
Die Wahl erfolgt in der nächsten GV-Sitzung, nachdem alle Bürger der Gemeinde über die Wahl einer Ortsteilvertretung informiert wurden.