17.12.2024 - 8.8 Projektgesellschaft für die Potenzialfläche Nr. 2...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.8
- Gremium:
- Stadtvertretung Altentreptow
- Datum:
- Di., 17.12.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Tischvorlage – gemeinsamer Antrag der Fraktionen Altentreptower Wählergemeinschaft/SPD, CDU, AfD
Herr Renger gibt Erläuterungen zum gemeinsamen Antrag.
Frau Rienitz-Schumacher rückt vom Tisch zurück und zeigt Mitwirkungsverbot an.
Herr Kraft: Dankt, dass Einigkeit erreicht werden konnte. Es besteht die Möglichkeit, dass für die Stadt Altentreptow/für die Bürger eine Teilhabe erreicht werden kann, das wollen wir uns zunutze machen.
Herr Quast merkt an, die Bürgermeisterin wird ermächtigt, zu verhandeln. Wir müssen Kompromisse finden. Dem Windausbau muss Einhalt geboten werden, insbesondere dort, wo für die Bürger Grenzen erreicht sind. Diese Fläche dient als Verhandlungsbasis.
Herr Krepelin: Wir müssen uns aber auch in dem Punkt einig sein, wenn man nicht 100 Prozent der Verhandlungsmasse durchbekommt, dass dann für die Stadt das Beste herausgeholt werden muss. Auch für die Wählergemeinschaft muss dies das Ziel sein. Die Chance, die wir hier haben, muss genutzt werden. Am Ende muss für die Stadt ein Gewinn rauskommen.
Beschluss
Beschluss:
Die Stadtvertretung Altentreptow bekennt sich zur Potenzialfläche 22 aus der Teilfortschreibung des Programmsatzes 6.5. (5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte – Vorentwurf 2023 – Anlage zum Beschluss 3/23 der 58. Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte und beschließt:
Die Gründung der Projektgesellschaft zur Vorbereitung des Planungs- und Genehmigungsverfahrens zur Errichtung von WKA für die ausgewiesene Potenzialfläche in Altentreptow-Süd.
Die Bürgermeisterin wird ermächtigt, die rechtlichen Rahmenbedingungen mit den Eigentümern, welche die größten Flächen im Planungsgebiet haben, im Zusammenhang mit der Projektgesellschaft zu verhandeln.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Gründungsbeschluss für die Stadtvertretung vorzubereiten.
Weiterhin wird sie beauftragt, im Einvernehmen mit den oben genannten Eigentümern, in einem öffentlichen Verfahren, die fachliche Begleitung der Projektgesellschaft auszuschreiben. Zu achten ist hierbei auf Regionalität, Kompetenz und Preis.
Die Vergabeentscheidung liegt dann bei den Gesellschaftern der Projektgesellschaft.
Die Bürgermeisterin setzt die zuständigen Behörden hierüber in Kenntnis und verhandelt gleichzeitig, dass im WEG „Altentreptow West“ keine Vergrößerung/Bebauung (laut 3. Fortschreibung – „Der Zipfel“) vorgenommen wird.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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617,9 kB
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