24.07.2024 - 8.6 Bebauungsplan Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin" der G...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gnevkow beschließt:

  1. Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss vom 12.07.2023 (14/BV/136/2023) mit dem Wortlaut:
    1. „Der Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin", bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2023 mit Änderungen beschlossen. Die Dachfarben werden aus den Festsetzungen des Bebauungsplans gestrichen. Des Weiteren soll die Bebauungsgrenze vom Straßenflurstück aus von 3 Meter auf 6 Meter erhöht werden. Der Entwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung unter Berücksichtigung der Änderungen gebilligt.
    2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin" einschließlich der Begründung ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich sowie auf der Homepage des Amtes bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin" unberücksichtigt bleiben können.
    3. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.“

wird aufgehoben.

  1. Der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB aufgestellte Bebauungsplan Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin“ wird in ein Regelverfahren gemäß § 8 BauGB überführt.
  2. Planungsziel ist weiterhin die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes gemäß § 4 BauNVO.
  3. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin“ wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom Juli 2024 gebilligt.
  4. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 3 „Wohnbebauung Letzin“ mit der Begründung sind nach § 3 Abs. 1 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Veröffentlichung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Veröffentlichung sind vor Beginn der Veröffentlichungsfrist ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  5. Gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Vorentwurf einzuholen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage