05.06.2024 - 7.3 Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost" der ...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

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Beschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Die Gemeinde Bartow tritt der, in der Genehmigungsverfügung des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 3. Mai 2024 (1379/2024-502), aufgeführten Maßgaben bei. Die Abwägungsunterlagen wurden entsprechend überarbeitet.

 

  1. a) Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 2) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde keine Stellungnahme abgegeben.

    b) Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2 „Solarpark Bartow Ost“ der Gemeinde Bartow, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), wird in der vorliegenden Fassung vom 22. Mai 2024 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen wird in der vorliegenden Fassung vom 22. Mai 2024 gebilligt.

 

  1. Die Erfüllung dieser Maßgaben ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Bestätigung vorzulegen.

 

  1. Nach Bestätigung der Maßgabenerfüllung durch die höhere Verwaltungsbehörde ist der Beschluss über die Satzung und die angepassten Satzungsunterlagen des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), den textlichen Festsetzungen (Teil B) und der Begründung einschließlich Umweltbericht mit Anhängen, sowie die Erteilung der Genehmigung sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung eingesehen und Auskunft über den Inhalt verlangt werden kann. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung zu jedermanns Einsicht bereit zu halten. Ergänzend ist der in Kraft getretene Bebauungsplan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 2 BauGB in das Internet einzustellen.
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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

6

davon anwesend:

6

Stimmberechtigt:

6

Ja- Stimmen:

6

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://altentreptow.sitzung-mv.de/public/to020?SILFDNR=1000584&TOLFDNR=1014118&selfaction=print