16.07.2024 - 8 Wahl der 1. Stadträtin/des 1. Stadtrates

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Wortprotokoll

 

Gemäß § 40 Abs. 3 KV M-V wählt die Gemeindevertretung in hauptamtlich verwalteten

Gemeinden für die Dauer der Wahlperiode die Stellvertreter der Bürgermeisterin aus dem

Kreis der ihr unmittelbar nachgeordneten leitenden Mitarbeiter.

Entsprechend der Hauptsatzung führen sie die Bezeichnung „Stadträtin“. Für die Dauer der

Amtszeit sind sie zu Ehrenbeamten zu ernennen, ihr bisheriges Dienstverhältnis bleibt davon

unberührt.

 

Laut gemeinsamer Liste der Fraktionen/Zählgemeinschaften vom 11.07.2024 liegt folgender Vorschlag für die 1. Stellvertretung vor:

 

Frau Silvana Knebler

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Frau Knebler nimmt die Wahl an.

Frau Silvana Knebler wird für die Wahlperiode 2024 -2029 unter Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis – Ehrenbeamte auf Zeit - zur 1. Stadträtin der Stadt Altentreptow ernannt.