16.07.2024 - 7 Wahl der 2. Stellvertretung des/der Präsidenten...

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Wortprotokoll

Laut § 28 Abs. 5 KV M-V sind zwei Stellvertreter des Präsidenten der Stadtvertretung zu wählen.

 

Laut gemeinsamer Liste der Fraktionen/Zählgemeinschaften vom 11.07.2024 liegt folgender Vorschlag für den 2. Stellvertreter vor:

 

Herr Heiko Werner

 

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Abstimmungsergebnis

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Mitglieder:

16

davon anwesend:

15

Stimmberechtigt:

15

Ja- Stimmen:

15

Nein- Stimmen:

-

Stimmenthaltung:

-

Mitwirkungsverbot gemäß § 24 KV M-V:

-

 

Nach § 28 Abs. 5 KV M-V wird Herr Heiko Werner als 2. Stellvertreter des Präsidenten der Stadtvertretung gewählt.

Herr Werner nimmt die Wahl an.