Konstituierende Sitzung der Stadtvertretung Altentreptow
Herr Quast wird gemäß § 28 Abs. 2 KV M-V auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten verpflichtet.
Die Leitung der Sitzung wird an den Präsidenten der Stadtvertretung, Herrn Gerhard Quast,
übergeben.