13.03.2024 - 6.2 Stellungnahme zur Teilfortschreibung im Program...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Gemeindevertretung Groß Teetzleben
- Datum:
- Mi., 13.03.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Hendrikje Kmietzyk
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben nimmt den Vorentwurf 2023 zur Kenntnis und gibt folgende Stellungnahme gemäß § 9 Absatz 1 Raumordnungsgesetz ab.
Durch die Neuerrichtung der geplanten Windkraftanlagen, ergibt sich eine Gesamtfläche des
entstehenden Windparks von 387 ha.
Aus der Sicht der Gemeinde ist die Größe des entstehenden Windparks für die Anliegergemeinden überdimensioniert.
Durch die Neuregelung der Bebauungsabstände wird das Gemeinwohl der Anlieger stark
beeinträchtigt. Des Weiteren gibt es für die Bürger keine direkte Beteiligung an dem Vorhaben.
Im Norden grenzt der Windpark direkt an ein FFH Schutzgebiet.
Aus welchem Grund entstehen da wo schon viele Windräder stehen weitere Anlagen und warum nicht in der Nähe von so genannten Oberzentren wie zum Beispiel Neubrandenburg?
Es ergeben sich daraus negative Aspekte für die weitere touristische Erschließung unserer Region, sowie eine Abwertung der Lebensqualität und der privaten Grundstücke und Häuser der Anlieger. Ebenso erschließt es sich nicht, warum die Gemeinde Groß Teetzleben mit den Anlagen leben muss und gleichzeitig die höchsten Stromkosten im gesamten Bundesgebiet zahlt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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140,4 kB
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2
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1,1 MB
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763,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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